Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG am 4. November 2025 eröffnet (Az. 3616 IN 3447/25). Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie es um Ausschüttungen oder Rückzahlungen bestellt ist.
Die Cehatrol Technology eG hat ihr Geschäftsmodell auf den drei Säulen Energie, Wohnen und Kfz aufgebaut. Dazu bot sie den Genossen verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten an. Zuletzt kam es aber wiederholt zu Streitigkeiten wegen ausstehenden Zahlungen, wie Stiftung Warentest am 14. Oktober 2025 online berichtete. Die Stiftung Warentest hatte die Genossenschaft schon im Dezember 2023 auf ihre Warnliste Geldanlage gesetzt.
Nach Angaben der Cehatrol Technology eG auf ihrer Homepage haben sich rund 9.000 Anleger der Genossenschaft angeschlossen. Das wurde vom Vorstand als positives Signal und Aufbruch in bessere Zeiten gewertet.
Geld der Anleger im Feuer
Insofern ist der Insolvenzantrag nun überraschend gekommen. Möglicherweise wurde er von einem Gläubiger gestellt, der auf Zahlungen wartet. „Für die Anleger ist die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens daher ein klares Warnsignal. Auch ihr Geld könnte im Feuer stehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es jetzt, die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft zu prüfen und festzustellen, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Ist das der Fall, können die Gläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Dazu sollten alle Anteile, Erträge, Auszahlungen, etc. dokumentiert und gesichert werden, um die Forderungen korrekt zur Insolvenztabelle anmelden zu können. Die Genossenschaftsanteile sollen angeblich abgesichert sein.
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Forderungsanmeldung und Schadenersatzansprüche
Unabhängig von einer Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren sollten Anleger der Cehatrol Technology eG ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen, um drohende finanzielle Verluste abzuwehren. Ansprüche können sowohl gegen Verantwortliche der Genossenschaft entstanden sein als auch gegen Anlageberater und -vermittler, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung aufgeklärt haben.
Update: Das AG Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 28. November 2025 beendet und die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
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