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Cehatrol Technology eG - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG am 4. November 2025 eröffnet (Az. 3616 IN 3447/25). Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie es um Ausschüttungen oder Rückzahlungen bestellt ist.

Die Cehatrol Technology eG hat ihr Geschäftsmodell auf den drei Säulen Energie, Wohnen und Kfz aufgebaut. Dazu bot sie den Genossen verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten an. Zuletzt kam es aber wiederholt zu Streitigkeiten wegen ausstehenden Zahlungen, wie Stiftung Warentest am 14. Oktober 2025 online berichtete. Die Stiftung Warentest hatte die Genossenschaft schon im Dezember 2023 auf ihre Warnliste Geldanlage gesetzt.

Nach Angaben der Cehatrol Technology eG auf ihrer Homepage haben sich rund 9.000 Anleger der Genossenschaft angeschlossen. Das wurde vom Vorstand als positives Signal und Aufbruch in bessere Zeiten gewertet.

 

Geld der Anleger im Feuer

 

Insofern ist der Insolvenzantrag nun überraschend gekommen. Möglicherweise wurde er von einem Gläubiger gestellt, der auf Zahlungen wartet. „Für die Anleger ist die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens daher ein klares Warnsignal. Auch ihr Geld könnte im Feuer stehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es jetzt, die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft zu prüfen und festzustellen, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Ist das der Fall, können die Gläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Dazu sollten alle Anteile, Erträge, Auszahlungen, etc. dokumentiert und gesichert werden, um die Forderungen korrekt zur Insolvenztabelle anmelden zu können. Die Genossenschaftsanteile sollen angeblich abgesichert sein. 

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Forderungsanmeldung und Schadenersatzansprüche

 

Unabhängig von einer Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren sollten Anleger der Cehatrol Technology eG ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen, um drohende finanzielle Verluste abzuwehren. Ansprüche können sowohl gegen Verantwortliche der Genossenschaft entstanden sein als auch gegen Anlageberater und -vermittler, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung aufgeklärt haben.

Update: Das AG Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 28. November 2025 beendet und die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern der Cehatrol Technology eG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.