Rückrufservice

Code 23AJ - Rückruf für Seat Leon

Rund 11 Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 sind vom Abgasskandal betroffen. Seit 2015 wird der Nachfolgemotor des Typs EA 288 in den Dieselfahrzeugen bis 2 Liter Hubraum des VW-Konzerns verbaut. Die Abgasmanipulationen scheinen damit kein Ende gefunden zu haben.

Nun fordert Seat die Halter des Seat Leon Diesel Baujahr 2016 unter dem Code 23AJ auf, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Grund ist offenbar, dass die Fahrzeuge zu viel Stickoxide ausstoßen. In dem Modell kommt der Dieselmotor EA 288 zum Einsatz.

In dem Schreiben an die Fahrzeughalter verkauft Seat den Rückruf als kundenfreundliche Servicemaßnahme. Als Grund wird nur genannt, dass Seat für das Modell eine Maßnahme zur Verringerung der Stickstoffemissionen entwickelt hat. Daher soll ein Software-Update für das Motorsteuergerät aufgespielt werden. Details zu der Maßnahme und ihrer Notwendigkeit nennt Seat nicht.

„Es ist aber offensichtlich, dass der Emissionsausstoß bei diesem Seat-Modell zu hoch ist. Es ist nicht der erste Diesel mit dem Motor EA 288, der im Zusammenhang mit der Abgasreinigung zurückgerufen wird. Auch für den VW Golf VII gab es unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf. Hier hatte VW erklärt, dass sich die Leistung des NOx-Speicherkatalysators mit zunehmenden Alterungsprozess verschlechtern und es dadurch zu einem erhöhten Schadstoffausstoß in der Warmlaufphase kommen kann. Der erhöhte Emissionsausstoß solle durch ein Software-Update vermieden werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Sowohl beim Golf als auch beim Seat Leon handelt es sich um freiwillige Maßnahmen. Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts liegt für beide Modelle nicht vor. Das ist allerdings kein Beweis dafür, dass tatsächlich keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Rechtsanwalt Seifert empfiehlt das Update vorerst nicht aufspielen zu lassen: „Niemand weiß, welche Auswirkungen das Update langfristig auf den Motor hat. Zudem wird auch möglicherweise Beweismaterial vernichtet. Da es sich um keinen angeordneten Rückruf des KBA handelt, besteht auch keine Verpflichtung das Update ausspielen zu lassen.“

Auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 besteht die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Erste Gerichte haben bereits verbraucherfreundlich entschieden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.