Rückrufservice

Code 23AJ - Rückruf für Seat Leon

Rund 11 Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 sind vom Abgasskandal betroffen. Seit 2015 wird der Nachfolgemotor des Typs EA 288 in den Dieselfahrzeugen bis 2 Liter Hubraum des VW-Konzerns verbaut. Die Abgasmanipulationen scheinen damit kein Ende gefunden zu haben.

Nun fordert Seat die Halter des Seat Leon Diesel Baujahr 2016 unter dem Code 23AJ auf, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Grund ist offenbar, dass die Fahrzeuge zu viel Stickoxide ausstoßen. In dem Modell kommt der Dieselmotor EA 288 zum Einsatz.

In dem Schreiben an die Fahrzeughalter verkauft Seat den Rückruf als kundenfreundliche Servicemaßnahme. Als Grund wird nur genannt, dass Seat für das Modell eine Maßnahme zur Verringerung der Stickstoffemissionen entwickelt hat. Daher soll ein Software-Update für das Motorsteuergerät aufgespielt werden. Details zu der Maßnahme und ihrer Notwendigkeit nennt Seat nicht.

„Es ist aber offensichtlich, dass der Emissionsausstoß bei diesem Seat-Modell zu hoch ist. Es ist nicht der erste Diesel mit dem Motor EA 288, der im Zusammenhang mit der Abgasreinigung zurückgerufen wird. Auch für den VW Golf VII gab es unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf. Hier hatte VW erklärt, dass sich die Leistung des NOx-Speicherkatalysators mit zunehmenden Alterungsprozess verschlechtern und es dadurch zu einem erhöhten Schadstoffausstoß in der Warmlaufphase kommen kann. Der erhöhte Emissionsausstoß solle durch ein Software-Update vermieden werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Sowohl beim Golf als auch beim Seat Leon handelt es sich um freiwillige Maßnahmen. Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts liegt für beide Modelle nicht vor. Das ist allerdings kein Beweis dafür, dass tatsächlich keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Rechtsanwalt Seifert empfiehlt das Update vorerst nicht aufspielen zu lassen: „Niemand weiß, welche Auswirkungen das Update langfristig auf den Motor hat. Zudem wird auch möglicherweise Beweismaterial vernichtet. Da es sich um keinen angeordneten Rückruf des KBA handelt, besteht auch keine Verpflichtung das Update ausspielen zu lassen.“

Auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 besteht die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Erste Gerichte haben bereits verbraucherfreundlich entschieden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

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Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

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Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.