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Code 23Z7 - Rückruf für den VW T6

Unter dem Code 23Z7 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits im April 2019 den Rückruf für Modelle des VW T6 angeordnet. Nun wird es ernst für die betroffenen Bulli-Fahrer, die dem Rückruf bislang nicht gefolgt sind. Derzeit fordert das  KBA sie erneut auf, ihren VW Transporter in die Werkstatt zu bringen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Ohne Update droht der Verlust der Fahrzeug-Zulassung.

Das KBA hatte den Rückruf angeordnet und im April 2019 veröffentlicht. Zur Begründung heißt es, dass eine Konformitätsabweichung zu einer Überschreitung des Euro 6-Grenzwertes für Stickoxide führt. Betroffen sind nur VW T6 der Baujahre 2014 bis 2017 mit 2-Liter-TDI-Motor und der Schadstoffklasse Euro 6. Weltweit sind dies nach Angaben des KBA rund 185.000 und in Deutschland mehr als 86.000 Fahrzeuge.

Welche Auswirkungen ein solches Update auf den Motor hat, ist unklar. VW hat lediglich eingeräumt, dass der Adblue-Verbrauch leicht steigen könnte. Für betroffene T6-Fahrer ist die Lage problematisch. Einerseits wissen sie nicht, welche negativen Folgen ein Update haben kann, andererseits handelt es sich nicht um eine freiwillige Service-Aktion, sondern um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA. Das heißt, ohne Update droht dem betroffenen T6 der Verlust der Zulassung. „Der Ausweg kann die Geltendmachung von Schadenersatzsprüchen sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Die sog. Konformitätsabweichung könnte ein Hinweis auf eine unzulässige Abschalteinrichtung sein“, so Rechtsanwalt Gisevius weiter, der an den Landgerichten München und Heilbronn bereits Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer durchgesetzt hat.

Inzwischen möchte auch das OLG Oldenburg mehr zu dem Rückruf unter dem Code 23Z7 wissen. Mit Hinweisbeschluss vom 19. September 2020 fordert es das Kraftfahrt-Bundesamt auf, sich zu den Hintergründen, Funktion und Auswirkungen des Updates zu äußern.

Unter https://www.oeltod-anwalt.de/ hat Rechtsanwalt Gisevius wichtige Informationen zu Schadensersatzansprüchen beim T5 und T6 zusammengefasst.

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Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).