Rückrufservice

Code 25SC4 - Ford Kuga Rückruf wegen Brandgefahr

Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Das KBA hat am 4. Februar 2026 weitere Details zu dem Rückruf veröffentlicht. Betroffen ist demnach der Ford Kuga als Plug-in-Hybrid der Baujahre August 2019 bis November 2023. Wegen der bestehenden Brandgefahr werden deutschlandweit rund 56.000 Ford Kuga in die Werkstatt gerufen, weltweit sind knapp 167.000 Fahrzeuge betroffen.

 

Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie

 

Notwendig ist der Rückruf, weil es nach Angaben von Ford zu einem Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kommen kann. In der Folge kann es zum Antriebsverlust und Entgasung der Batterie und schließlich zum Fahrzeugbrand kommen. Im Display erscheint nach dem Kurzschluss eine Warnmeldung und die Fahrer werden aufgefordert, das Fahrzeug sicher anzuhalten. 

Bis das Problem behoben ist, sollen die betroffenen Ford Kuga nur noch im „EV-Modus“ gefahren werden und die HV-Batterie nur noch bis maximal 80 Prozent geladen werden. „Der Rückruf wird vom KBA überwacht. Daran wird bereits deutlich, dass es sich um ein ernstzunehmendes Risiko handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings müssen sich die betroffenen Kuga-Fahrer in Geduld üben, bis das Risiko beseitigt ist. Denn Ford rechnet nach eigenen Angaben erst Mitte 2026 mit einer Lösung des Problems.

 

Bereits 2025 Rückruf unter Code 24S79

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Dabei hatte es bereits 2025 unter dem Code 24S79 einen Rückruf für den Ford Kuga PHEV der Baujahre 2019 bis 2023 wegen Brandgefahr der HV-Batterie gegeben. Der erneute Rückruf erinnert an das Szenario. Auch 2025 wurden die betroffenen Fahrzeughalter aufgefordert, die Batterie nur noch bis maximal 80 Prozent zu laden, um das Risiko eines Fahrzeugbrands zu reduzieren.

 

Wirtschaftlicher Schaden für Halter eines Ford Kuga PHEV

 

Ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug, das nur noch bis maximal 80 Prozent geladen werden darf, verfehlt seinen eigentlichen Zweck. Für viele Käufer war gerade die elektrische Nutzung der Hauptgrund für die Anschaffung – sowohl aus Umweltgründen als auch zur Senkung der Kraftstoffkosten. Nicht wenige haben zusätzlich in Wallboxen oder Photovoltaikanlagen investiert, um das Fahrzeug besonders effizient betreiben zu können. Unter den jetzigen Einschränkungen ist das jedoch nicht mehr wie vorgesehen möglich. Hinzu kommt die erhebliche Sorge vor einem möglichen Fahrzeugbrand. „Solange keine technische Lösung vorliegt, bleibt das Risiko bestehen – ebenso wie die finanziellen Nachteile für die betroffenen Fahrer des Ford Kuga, die sich mit jedem weiteren Tag vergrößern“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Fazit: Schadenersatzansprüche möglich

 

Fahrzeugbesitzer müssen diese Situation nicht einfach hinnehmen. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf ein einwandfrei funktionierendes Auto. „Lässt sich der bestehende Mangel nicht dauerhaft beheben, können daraus weitergehende Rechte entstehen, etwa die Rückabwicklung des Kaufvertrags“, so Rechtsanwalt Gisevius. Darüber hinaus kommen auch Schadenersatzansprüche in Betracht, da das Fahrzeug aufgrund der Einschränkungen nur eingeschränkt nutzbar ist.

 BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Fahrer eines Ford Kuga gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Beim Gebrauchtwagenkauf kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Kaum ist die Tinte auf dem Kaufvertrag getrocknet, treten bei dem Auto Mängel auf, obwohl bei der Probefahrt noch alles in Ordnung schien. „In solchen Fällen können die Käufer von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das gilt auch, wenn das Auto vom Verkäufer als Bastlerfahrzeug angeboten wurde, wie ein Urteil des OLG Celle vom 11. Februar 2026 zeigt (Az. 7 U 46/25).

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Mit Beginn der Sommerferien starten wieder viele Camper mit ihrem VW T5 in den Urlaub. Gerade auf langen Autobahnfahrten soll der Transporter zuverlässig funktionieren. Umso größer ist der Schock, wenn plötzlich die Öldruckwarnleuchte aufleuchtet, der Motor an Leistung verliert oder im schlimmsten Fall vollständig ausfällt.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.