Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.
Das KBA hat am 4. Februar 2026 weitere Details zu dem Rückruf veröffentlicht. Betroffen ist demnach der Ford Kuga als Plug-in-Hybrid der Baujahre August 2019 bis November 2023. Wegen der bestehenden Brandgefahr werden deutschlandweit rund 56.000 Ford Kuga in die Werkstatt gerufen, weltweit sind knapp 167.000 Fahrzeuge betroffen.
Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie
Notwendig ist der Rückruf, weil es nach Angaben von Ford zu einem Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kommen kann. In der Folge kann es zum Antriebsverlust und Entgasung der Batterie und schließlich zum Fahrzeugbrand kommen. Im Display erscheint nach dem Kurzschluss eine Warnmeldung und die Fahrer werden aufgefordert, das Fahrzeug sicher anzuhalten.
Bis das Problem behoben ist, sollen die betroffenen Ford Kuga nur noch im „EV-Modus“ gefahren werden und die HV-Batterie nur noch bis maximal 80 Prozent geladen werden. „Der Rückruf wird vom KBA überwacht. Daran wird bereits deutlich, dass es sich um ein ernstzunehmendes Risiko handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings müssen sich die betroffenen Kuga-Fahrer in Geduld üben, bis das Risiko beseitigt ist. Denn Ford rechnet nach eigenen Angaben erst Mitte 2026 mit einer Lösung des Problems.
Bereits 2025 Rückruf unter Code 24S79
Automotive, E-Autos/Batterieschaden
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Dabei hatte es bereits 2025 unter dem Code 24S79 einen Rückruf für den Ford Kuga PHEV der Baujahre 2019 bis 2023 wegen Brandgefahr der HV-Batterie gegeben. Der erneute Rückruf erinnert an das Szenario. Auch 2025 wurden die betroffenen Fahrzeughalter aufgefordert, die Batterie nur noch bis maximal 80 Prozent zu laden, um das Risiko eines Fahrzeugbrands zu reduzieren.
Wirtschaftlicher Schaden für Halter eines Ford Kuga PHEV
Ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug, das nur noch bis maximal 80 Prozent geladen werden darf, verfehlt seinen eigentlichen Zweck. Für viele Käufer war gerade die elektrische Nutzung der Hauptgrund für die Anschaffung – sowohl aus Umweltgründen als auch zur Senkung der Kraftstoffkosten. Nicht wenige haben zusätzlich in Wallboxen oder Photovoltaikanlagen investiert, um das Fahrzeug besonders effizient betreiben zu können. Unter den jetzigen Einschränkungen ist das jedoch nicht mehr wie vorgesehen möglich. Hinzu kommt die erhebliche Sorge vor einem möglichen Fahrzeugbrand. „Solange keine technische Lösung vorliegt, bleibt das Risiko bestehen – ebenso wie die finanziellen Nachteile für die betroffenen Fahrer des Ford Kuga, die sich mit jedem weiteren Tag vergrößern“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Fazit: Schadenersatzansprüche möglich
Fahrzeugbesitzer müssen diese Situation nicht einfach hinnehmen. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf ein einwandfrei funktionierendes Auto. „Lässt sich der bestehende Mangel nicht dauerhaft beheben, können daraus weitergehende Rechte entstehen, etwa die Rückabwicklung des Kaufvertrags“, so Rechtsanwalt Gisevius. Darüber hinaus kommen auch Schadenersatzansprüche in Betracht, da das Fahrzeug aufgrund der Einschränkungen nur eingeschränkt nutzbar ist.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Fahrer eines Ford Kuga gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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