Unter dem Rückruf-Code 37L8 gibt es einen weiteren Rückruf für Modelle des VW T5 und T6 mit der Abgasnorm Euro 5. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 11. November 2021 veröffentlichte, müssen Fahrzeuge des VW T5 und T6 der Baujahre 2010 bis 2012 in die Werkstatt beordert werden.
Grund für den Rückruf ist nach Angaben des KBA eine Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Euro 5-Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führt. In Deutschland sind nach Angaben des KBA knapp 3.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. Bei ihnen muss die Getriebe- und/oder Motorsteuerung neu programmiert werden. Schon im Januar 2020 hatte das KBA aus demselben Grund Modelle des VW T5 und VW T6 ebenfalls unter dem Code 37L8 zurückgerufen.
Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist in dem Rückruf-Bescheid des KBA keine Rede. Was genau hinter der Konformitätsabweichung steckt, bleibt aber auch unklar.
„In der Werkstatt wird ein Software-Update aufgespielt. Welche Auswirkungen das Update auf den Motor hat, ist unklar. Betroffene Käufer eines T5 oder T6 müssen sich jedoch nicht mit einem Update abspeisen lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Gerichte sprechen Schadenersatz zu
Nachdem der VW T5 mit dem Dieselmotor EA 189 im Abgasskandal lange eine Sonderrolle eingenommen hat, liegen inzwischen auch hier verbraucherfreundliche Urteile vor. So hat beispielsweise das Landgericht Baden-Baden mit Urteil vom 19. Juli 2021 dem Käufer eines VW T5 Multivan 2.0 TDI Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zugesprochen (Az.: 4 O 344/20). Das OLG Köln hat wenige Tage zuvor am 13. Juli 2021 entschieden, dass in einem VW T5 California eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: I-25 U 91/20).
Beim VW T6 haben ebenfalls bereits mehrere Gerichte entschieden, dass VW sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. Rechtsanwalt Gisevius hat z.B. Schadenersatz an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu hier: https://www.oeltod-anwalt.de/
Zudem hat der EuGH im Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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