Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.
Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.
Rückruf unter Code 93QQ
Audi führt den Rückruf unter dem Code 93QQ durch. Offenbar sollen die betroffenen Audi-Fahrer ihre Fahrzeuge vorerst nicht mehr aufladen, bis die Maßnahme durchgeführt ist, berichtet das Portal kfz-betrieb.vogel.de. „Das entspricht natürlich nicht dem Sinn eines Plug-in-Hybriden. Zudem steigen die Kosten, wenn ausschließlich der Verbrennungsmotor genutzt werden soll“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Hochvoltbatterie bei Audi für Probleme sorgt. Schon Anfang des Jahres wurden bspw. unter dem Code 93AB Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr aufgrund einer Überhitzung der HV-Batterie zurückgerufen.
Anspruch auf mangelfreies Fahrzeug
Automotive, E-Autos/Batterieschaden
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„Das Risiko eines Fahrzeugbrands sollte keinesfalls unterschätzt werden. Umso mehr stellt sich die Frage, ob ein Software-Update tatsächlich ausreicht, um die Gefahr nachhaltig zu beseitigen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Bei den betroffenen Audi-Fahrern dürfte ein mulmiges Gefühl bleiben. „Sie haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Daher muss Audi die Brandgefahr dauerhaft beseitigen. Ist das nicht der Fall, können die Fahrzeughalter Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen und ggf. den Austausch der Batterie verlangen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Da die betroffenen Audi Q7, Q8 und A8 bis zur Installation des Software-Updates nicht geladen werden sollen, können sie nicht vertragsgemäß genutzt werden. Auch aus dieser eingeschränkten Nutzung verbunden mit höheren Kosten können ggf. rechtliche Ansprüche entstehen. Zumal viele Halter Wallboxen installiert und/oder Solaranlagen aufs Dach montiert haben, um ihren Plug-in-Hybrid möglichst wirtschaftlich fahren zu können und nun nur den Verbrenner nutzen können.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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