Rückrufservice

Code 93QQ - Rückruf für Audi Q7, Q8, A8

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.

Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.

 

Rückruf unter Code 93QQ

 

Audi führt den Rückruf unter dem Code 93QQ durch. Offenbar sollen die betroffenen Audi-Fahrer ihre Fahrzeuge vorerst nicht mehr aufladen, bis die Maßnahme durchgeführt ist, berichtet das Portal kfz-betrieb.vogel.de. „Das entspricht natürlich nicht dem Sinn eines Plug-in-Hybriden. Zudem steigen die Kosten, wenn ausschließlich der Verbrennungsmotor genutzt werden soll“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Hochvoltbatterie bei Audi für Probleme sorgt. Schon Anfang des Jahres wurden bspw. unter dem Code 93AB Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr aufgrund einer Überhitzung der HV-Batterie zurückgerufen.

 

Anspruch auf mangelfreies Fahrzeug

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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„Das Risiko eines Fahrzeugbrands sollte keinesfalls unterschätzt werden. Umso mehr stellt sich die Frage, ob ein  Software-Update tatsächlich ausreicht, um die Gefahr nachhaltig zu beseitigen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Bei den betroffenen Audi-Fahrern dürfte ein mulmiges Gefühl bleiben. „Sie haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Daher muss Audi die Brandgefahr dauerhaft beseitigen. Ist das nicht der Fall, können die Fahrzeughalter Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen und ggf. den Austausch der Batterie verlangen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Da die betroffenen Audi Q7, Q8 und A8 bis zur Installation des Software-Updates nicht geladen werden sollen, können sie nicht vertragsgemäß genutzt werden. Auch aus dieser eingeschränkten Nutzung verbunden mit höheren Kosten können ggf. rechtliche Ansprüche entstehen. Zumal viele Halter Wallboxen installiert und/oder Solaranlagen aufs Dach montiert haben, um ihren Plug-in-Hybrid möglichst wirtschaftlich fahren zu können und nun nur den Verbrenner nutzen können.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.