Rückrufservice

Code 93U9 bzw. 93V2 - Rückruf Audi e-tron

Wegen Brandgefahr gibt es unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 einen Rückruf für Modelle des Audi e-tron der Baujahre 2018 bis 2022. Anlass für den Rückruf sind Probleme mit der Hochvolt-Batterie.

Der Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht. Wie das KBA in seiner Rückruf-Datenbank am 12 . Februar 2024 veröffentlichte, können bei den betroffenen Audi e-tron Spannungsverluste in der Hochvolt-Batterie auftreten. Diese können zu einer thermischen Überlastung und in letzter Konsequenz zu einem Fahrzeugbrand führen. Für die Fahrer besteht also ein ernstzunehmendes Risiko.

Nach Angaben des KBA soll die HV-Batterie in der Werkstatt geprüft und ggf. einzelne Module ausgetauscht werden. Audi scheint sich aber schwer zu tun, das Problem in den Griff zu bekommen. Bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte haben sich deshalb besorgte Besitzer eines Audi e-tron gemeldet. Demnach wurde in der Werkstatt lediglich eine Überwachungssoftware aufgespielt und das Ladelimit für die HV-Batterie auf 80 Prozent reduziert. Eine endgültige Lösung soll es erst 2025 geben.

„Das ist natürlich eine enorme Einschränkung für den Kunden, wenn er mit 20 Prozent weniger Reichweite auskommen muss. Gerade für Autofahrer, die viel unterwegs sind, ist das ein großes Problem. Zudem ist gerade die Reichweite ein wichtiges Kriterium beim Kauf eines E-Autos. Von dem Risiko eines Fahrzeugbrands mal ganz abgesehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Nach Ansicht des erfahrenen Rechtsanwalts liegt bei den betroffenen Audi e-tron ein handfester Mangel vor, der schon wegen des Brandrisikos umgehend beseitigt werden muss. „Die Besitzer eines betroffenen Audi e-tron können ihr Fahrzeug nur eingeschränkt nutzen. Daher können sie ihre rechtlichen Ansprüche gegen Audi prüfen lassen und müssen sich nicht mit einer Übergangslösung begnügen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Für Modelle des Audi e-tron gab es immer wieder Rückrufaktionen wegen Problemen mit der Hochvolt-Batterie. Zuletzt erfolgte z.B. unter dem Code 931A bzw. 931B ein solcher Rückruf.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Audi-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.