Rückrufservice

Code 93U9 bzw. 93V2 - Rückruf Audi e-tron

Wegen Brandgefahr gibt es unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 einen Rückruf für Modelle des Audi e-tron der Baujahre 2018 bis 2022. Anlass für den Rückruf sind Probleme mit der Hochvolt-Batterie.

Der Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht. Wie das KBA in seiner Rückruf-Datenbank am 12 . Februar 2024 veröffentlichte, können bei den betroffenen Audi e-tron Spannungsverluste in der Hochvolt-Batterie auftreten. Diese können zu einer thermischen Überlastung und in letzter Konsequenz zu einem Fahrzeugbrand führen. Für die Fahrer besteht also ein ernstzunehmendes Risiko.

Nach Angaben des KBA soll die HV-Batterie in der Werkstatt geprüft und ggf. einzelne Module ausgetauscht werden. Audi scheint sich aber schwer zu tun, das Problem in den Griff zu bekommen. Bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte haben sich deshalb besorgte Besitzer eines Audi e-tron gemeldet. Demnach wurde in der Werkstatt lediglich eine Überwachungssoftware aufgespielt und das Ladelimit für die HV-Batterie auf 80 Prozent reduziert. Eine endgültige Lösung soll es erst 2025 geben.

„Das ist natürlich eine enorme Einschränkung für den Kunden, wenn er mit 20 Prozent weniger Reichweite auskommen muss. Gerade für Autofahrer, die viel unterwegs sind, ist das ein großes Problem. Zudem ist gerade die Reichweite ein wichtiges Kriterium beim Kauf eines E-Autos. Von dem Risiko eines Fahrzeugbrands mal ganz abgesehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Nach Ansicht des erfahrenen Rechtsanwalts liegt bei den betroffenen Audi e-tron ein handfester Mangel vor, der schon wegen des Brandrisikos umgehend beseitigt werden muss. „Die Besitzer eines betroffenen Audi e-tron können ihr Fahrzeug nur eingeschränkt nutzen. Daher können sie ihre rechtlichen Ansprüche gegen Audi prüfen lassen und müssen sich nicht mit einer Übergangslösung begnügen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Für Modelle des Audi e-tron gab es immer wieder Rückrufaktionen wegen Problemen mit der Hochvolt-Batterie. Zuletzt erfolgte z.B. unter dem Code 931A bzw. 931B ein solcher Rückruf.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Audi-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Wegen Brandgefahr durch einen möglichen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie muss Ford über 250.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride zurückrufen, davon rund 69.000 in Deutschland. Im August hat Ford mit dem Rückruf unter dem Code 25SC4 begonnen.Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Ford Kuga PHEV der Baujahre August 2019 bis März 2026 betroffen. 

Mit steigendem Ölverbrauch fing es an und am Ende hatte der VW 6 einen kapitalen Motorschaden. Reparaturkosten ca. 21.000 Euro. „Ursache für den Motorschaden ist unserer Meinung nach ein Konstruktionsfehler. Wir wollen daher für unseren Mandanten auf Schadenersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung des T6-Halters verweigerte zwar zunächst die Deckungszusage, doch damit kam sie beim Landgericht Traunstein nicht durch. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az.

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.