Rückrufservice

Code A10261 - Volvo Rückruf wegen zu hoher Abgaswerte

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Nach KBA-Angaben werden weltweit etwa 50.000 und in Deutschland knapp 14.000 Fahrzeuge unter dem Code A10261 in die Werkstatt gerufen. Bei den betroffenen Volvo-Modellen ist der Stickoxid-Ausstoß zu hoch und überschreitet den zulässigen Grenzwert.

Die Behörde macht keine Angaben dazu, ob Volvo in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems vorliegt. In der Werkstatt soll allerdings ein Software-Update aufgespielt werden, damit die Stickoxid-Emissionen sich wieder im zulässigen Rahmen befinden.

Welche Auswirkungen ein solches Update auf Langlebigkeit, Leistung oder Verbrauch des Motors hat, ist nicht bekannt. Da der Rückruf vom KBA überwacht wird, müssen die betroffenen Volvo-Fahrer das Update aber installieren lassen, da ansonsten die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs drohen kann.

Die betroffenen Fahrzeughalter haben auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Der EuGH hat entschieden, dass eine Funktion, die zur Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen führt, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. „Das trifft bspw. in der Regel auf das weit verbreitete Thermofenster bei der Abgasreinigung zu“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus hat der BGH mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss dem Autobauer nicht nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug muss der Käufer nicht zurückgeben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Volvo-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.