Wegen Brandgefahr werden Modelle des Cupra Born zurückgerufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, sind Cupra Born aus dem Produktionszeitraum Februar 2022 bis April 2024 von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf wird unter dem Code 93S4 durchgeführt.
Grund für den Rückruf ist nach Angaben des KBA, dass nicht der Spezifikation entsprechende Module in der Hochvolt-Batterie zu Reichweitenverlusten führen können und es im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand kommen kann. Um das zu verhindern, soll in der Werkstatt ein Software-Update aufgespielt werden; ggf. werden auch einzelne Module der HV-Batterie ersetzt.
Weitere Rückrufe wegen Problemen mit der Hochvolt-Batterie
Von dem Rückruf sind laut KBA weltweit ca. 19.500 Cupra Born betroffen, in Deutschland sind es knapp 6.000 Fahrzeuge. Die Behörde überwacht den Rückruf und führt ihn unter der Referenznummer 16269R. Der Cupra Born ist nicht das einzige Modell des VW-Konzerns mit Problemen bei der HV-Batterie. Aus demselben Grund hat es auch einen umfassenden Rückruf für Modelle des VW ID.7, ID.3. ID. Buzz und ID. Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024 gegeben.
„Für die VW- und Cupra-Fahrer bleibt bei einem Rückruf wegen Brandgefahr natürlich ein ungutes Gefühl. Daher muss das Problem nicht nur möglichst schnell, sondern auch dauerhaft beseitigt werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Daher stellt sich die Frage, ob die Installation eines Software-Updates dafür ausreichend ist oder ob nicht weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um das Risiko eines Fahrzeugbrands zu beseitigen.
Mangel muss beseitigt werden
Automotive, E-Autos/Batterieschaden
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Es liegt auf der Hand, dass Brandgefahr einen erheblichen Mangel darstellt. Grundsätzlich haben die Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Auto. Kann der Mangel durch Nachbesserung nicht beseitigt werden, können weitere rechtliche Ansprüche z.B. auf Minderung des Kaufpreises vom Kaufvertrag bestehen.
Hinzu kommt, dass insbesondere die Reichweite ein wichtiges Kriterium beim Kauf eines E-Autos ist. „Kommt es aufgrund des Mangels zu Reichweitenverlusten oder kann das Fahrzeug nur eingeschränkt genutzt werden, können zudem auch Ansprüche auf Schadenersatz bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Cupra-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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