Rückrufservice

Cupra Born – Rückruf unter Code 93S4 wegen Brandgefahr

Wegen Brandgefahr werden Modelle des  Cupra Born zurückgerufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, sind Cupra Born aus dem Produktionszeitraum Februar 2022 bis April 2024 von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf wird unter dem Code 93S4 durchgeführt.

Grund für den Rückruf ist nach Angaben des KBA, dass nicht der Spezifikation entsprechende Module in der Hochvolt-Batterie zu Reichweitenverlusten führen können und es im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand kommen kann. Um das zu verhindern, soll in der Werkstatt ein Software-Update aufgespielt werden; ggf. werden auch einzelne Module der HV-Batterie ersetzt.

 

Weitere Rückrufe wegen Problemen mit der Hochvolt-Batterie

 

Von dem Rückruf sind laut KBA weltweit ca. 19.500 Cupra Born betroffen, in Deutschland sind es knapp 6.000 Fahrzeuge. Die Behörde überwacht den Rückruf und führt ihn unter der Referenznummer 16269R. Der Cupra Born ist nicht das einzige Modell des VW-Konzerns mit Problemen bei der HV-Batterie. Aus demselben Grund hat es auch einen umfassenden Rückruf für Modelle des VW ID.7, ID.3. ID. Buzz und ID. Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024 gegeben. 

„Für die VW- und Cupra-Fahrer bleibt bei einem Rückruf wegen Brandgefahr natürlich ein ungutes Gefühl. Daher muss das Problem nicht nur möglichst schnell, sondern auch dauerhaft beseitigt werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Daher stellt sich die Frage, ob die Installation eines Software-Updates dafür ausreichend ist oder ob nicht weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um das Risiko eines Fahrzeugbrands zu beseitigen.

 

Mangel muss beseitigt werden

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Es liegt auf der Hand, dass Brandgefahr einen erheblichen Mangel darstellt. Grundsätzlich haben die Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Auto. Kann der Mangel durch Nachbesserung nicht beseitigt werden, können weitere rechtliche Ansprüche z.B. auf Minderung des Kaufpreises vom Kaufvertrag bestehen.

Hinzu kommt, dass insbesondere die Reichweite ein wichtiges Kriterium beim Kauf eines E-Autos ist. „Kommt es aufgrund des Mangels zu Reichweitenverlusten oder kann das Fahrzeug nur eingeschränkt genutzt werden, können zudem auch Ansprüche auf Schadenersatz bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Cupra-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

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Aktuelles

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Der Rückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid unter dem Code 25SC4 hat sich ausgeweitet. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht hat, sind jetzt Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026 von dem Rückruf betroffen. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand und zum Antriebsverlust kommen kann.

Rückruf für den Jaguar I-Pace wegen Brandgefahr: Durch einen Kurzschluss kann es zu einem Brand in der Hochvoltbatterie kommen. Jaguar ruft deshalb rund 29.000 Elektro-SUVs der Baujahre 2019 bis 2021 zurück, berichtet das Fachportal Kfz-Betrieb.Demnach sind in Deutschland rund 1.350 Jaguar I-Pace von dem Rückruf betroffen, der unter dem internen Aktionscode H570 durchgeführt wird. HV-Batterie nur bis zu 90 Prozent laden 

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Diskussionen und die elektrischen Türgriffe von Tesla sind nicht neu. Nach einem tödlichen Unfall im nordrhein-westfälischen Schwerte im September 2025 nehmen sie weiter Fahrt auf. Dabei steigt der Druck auf den Autobauer und die Zulassungsbehörden.Schick sind sie, die elektrisch versenkbaren Türgriffe beim Tesla S. Sie können im Ernstfall aber auch lebensgefährlich sein, wenn sich z.B. nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand die Türen nicht öffnen lassen und das Auto so zur Todesfalle für die Insassen werden kann. 

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.