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Daimler strebt milliardenschweren Vergleich im Abgasskandal in den USA an

Im Abgasskandal steht Daimler in den USA vor Vergleichen. Um den Dieselskandal in den Staaten hinter sich zu lassen, will der Autobauer offenbar mehr als zwei Milliarden Dollar zahlen. Mit den verschiedenen US-Behörden und den Vertretern einer Sammelklage von Verbrauchern habe die Daimler AG und ihre Tochtergesellschaft Mercedes Benz USA LLC Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung verschiedener Verfahren erzielt, teilte der Konzern am 13. August 2020 mit.

Demnach würde Daimler für Vergleiche mit den US-Behörden rund 1,5 Milliarden Dollar zahlen, rund 700 Millionen Dollar wird die Beilegung der Sammelklage voraussichtlich kosten. Hinzu kommen weitere Aufwendungen, um Anforderungen aus den Vergleichen zu erfüllen, die der Konzern auf einen mittleren dreistelligen Millionen Euro-Betrag schätzt. Rund 250.000 Mercedes Diesel-Fahrzeuge sind in den USA betroffen. Für die Kosten sei in der Bilanz ausreichend Vorsorge getroffen worden, teilt Daimler mit.

Die zuständigen US-Behörden und Gerichte müssen den Vergleichen noch final zustimmen. Für Daimler wären die Vergleiche nach eigenen Angaben ein wichtiger Schritt, um in den USA Rechtssicherheit im Dieselskandal zu erzielen.

Auch VW hatte sich nachdem der Abgasskandal zuerst in den USA im Herbst 2015 aufgeflogen war, auf Vergleichszahlungen mit den Klägern geeinigt. Den geschädigten deutschen Verbrauchern hatte VW keine Vergleichszahlungen angeboten.

„Auch bei Daimler geht es nun um Vergleichszahlungen in den USA. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Konzern auch auf seine geschädigten Kunden in Deutschland zugeht. Hier werden die Verbraucher wohl klagen müssen, um ihre Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dabei haben die Verbraucher gute Chancen, ihre Ansprüche gegen Daimler durchzusetzen. Inzwischen haben verschiedene Gerichte den Autobauer wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei diversen Mercedes-Dieselmodellen zu Schadensersatz verurteilt. Zudem hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Verdreckung schützen sollen, zählten aber nicht zu den Ausnahmen.

„Vor diesem Hintergrund dürfte es Daimler schwerfallen die Gerichte zu überzeugen, dass Funktionen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine zulässige Ausnahme darstellen sollen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.