Rückrufservice

Darlehen der Schwiegereltern keine reine Gefälligkeit

Innerhalb der Familie greift man sich auch gerne mal finanziell unter die Arme. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein gewährtes Darlehen eine reine Gefälligkeit darstellt und nicht zurückgezahlt werden muss. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 28. November 2024 klargestellt (Az.: 2-23 O 701/23).

In dem zu Grunde liegenden Fall war der Schwiegersohn in finanzielle Not geraten. Er hatte ein Wohnhaus geerbt und benötigte Geld, um es zu erhalten. Seine Bank hatte ihm allerdings einen Kredit gekündigt. Da sprangen seine Schwiegereltern ein. Sie nahmen ihrerseits ein Darlehen über 250.000 Euro auf und lösten damit die Restschuld ihres Schwiegersohns bei der Bank ab. Zwischen den Parteien herrschte Einigkeit, dass der Schwiegersohn die Zins- und Tilgungsraten für das Darlehen übernimmt.

Das funktionierte auch über mehrere Jahre problemlos. Schwierig wurde es als die Ehe des Schwiegersohns mit der Tochter der Schwiegereltern geschieden wurde. Der Schwiegersohn gab an, dass seine Unterhaltsanzahlungen an seine Ex-Frau ihn finanziell so belasten, dass er die Darlehensraten nicht mehr leisten könne und stellte die Zahlungen ein.

Nachdem sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen konnten, klagten die ehemaligen Schwiegereltern schließlich auf die Rückzahlung des noch offenen Darlehensbetrags in Höhe von 190.000 Euro. Das LG Frankfurt gab der Klage statt. Die Argumentation des Ex-Schwiegersohns, die finanzielle Unterstützung durch seine damaligen Schwiegereltern sei im familiären Rahmen erfolgt und ein freiwilliges Vermögensopfer gewesen, wies das Gericht zurück.

Das LG Frankfurt kam vielmehr zu der Auffassung, dass es zwischen den Parteien zum Abschluss eines mündlichen Darlehensvertrags gekommen sei. Maßgeblich für den Abschluss eines Darlehensvertrags sei der Rechtsbindungswillen der Parteien, führte das Gericht aus. Bei einer reinen Gefälligkeit fehle es am Rechtsbindungswillen, die Parteien handelten ausschließlich aus Gefälligkeit, Freundschaft oder einem sonstigen Altruismus. Im vorliegenden Fall seien die Absprachen zwar im engen Familienkreis erfolgt, allerdings könne bei einem so hohen Geldbetrag nicht von einer Gefälligkeit des täglichen Lebens ausgegangen werden, so das Gericht.

Zudem spreche auch die Interessenslage für einen Rechtsbindungswillen, denn die damaligen Schwiegereltern seien ein erhebliches Risiko eingegangen. Für den damaligen Schwiegersohn habe hingegen die Gefahr bestanden, dass er ohne das Geld sein Haus verliert. Zudem habe er eingeräumt, dass eine Schenkung des Geldes von den Parteien nicht gewollt gewesen sei. Somit sei ein Darlehensvertrag zu Stande gekommen. Nachdem die ehemaligen Schwiegereltern den Vertrag gekündigt haben, stehe ihnen die Rückzahlung des offenen Darlehensbetrags zu, entschied das LG Frankfurt.

„Darlehen können immer zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Daher sollten auch und gerade in der Familie die Bedingungen für das Darlehen vertraglich detailliert festgehalten werden. So lassen sich künftige Rechtsstreitigkeiten vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei Problemen mit dem Darlehensvertag, Online-Banking, Vorfälligkeitsentschädigung oder einer Mithaftung bzw. einer Bürgschaft gibt Ihnen die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.

Mit Urteil vom 20. Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine von Sparkassen verwendete Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend ist (Az. XI ZR 22/24). Kunden der Sparkasse können nun ggf. eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

Ein Kreditkarteninhaber wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Nach dem ersten Schreck kann das Opfer aufatmen. Denn das Amtsgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2024, dass das Kreditkartenunternehmen für den Schaden aufkommen muss (Az. 1 C 2385/24).

Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten  Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zu der ebenfalls insolventen Deutschland Invest Immobilien AG.

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne.