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DB BALANCED CURRENCY HARVEST INDEX SWAP (HARVEST SWAP)

Seit dem Jahr 2008 empfahl die Deutsche Bank zahlreichen Anlegern eine neue Generation von Swaps. Diese hochkomplexen Finanzprodukte tragen Namen wie „Sturkturierter EUR-Swap mit Koppelung an den DB Balanced Currency Harvest Index“ oder „Strukturierter EUR Zisnsatzswap mit Koppelung an den DB Long Short Momentum (EUR) Index“ und werden als Harvest Swaps bezeichnet.

Bei den Harvest Swaps handelt es sich um die Nachfolgegeneration des Spread-Ladder-Swaps, der Gegenstand der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.03.2012 (Az. XI ZR 33/10) wurde. Die Konditionen der Harvest Swaps sehen vor, dass die Bank feste Zinsen zahlt, während der Kunde sich zur Zahlung variabler Zinsen verpflichtet, deren Höhe von der Entwicklung eben jenem DB Balanced Currency Harvest Index bzw. DB Long Short Momentum (EUR) Index abhängt.

Und so funktioniert das synthetische Finanzprodukt: Bei dem Harvest Swap wettet der Anleger gegen die Deutsche Bank auf die Entwicklung des Harvest Index. Bei dem Harvest Index handelt es sich nicht um einen Marktzins (wie z.B. Euribor) sondern vielmehr um eine „Eigenkreation“ der Deutschen Bank.

Somit schuldet der Anleger der Deutschen Bank Zahlungen, die unmittelbar von der Entwicklung des Harvest-Index abhängen. Die Deutsche Bank bestimmt, wie sich der Index zusammen setzt und kann somit gleichzeitig auf dessen Entwicklung Einfluss nehmen. Das ist etwa so, als wenn bei einem Kartenspiel ein Spieler bestimmt, wer welches Blatt bekommt. Dass bei einer solchen Konstellation der Anleger häufig „verliert“, liegt nahe.

Mittlerweile sieht es tatsächlich so aus, dass viele Anleger mit den Harvest Swaps erhebliche Verluste erleiden, die nicht selten in sechsstelliger Höhe ausfallen. Vermehrt wird deshalb die Deutsche Bank von Ihren Anlegern in Anspruch genommen, was zahlreiche Entscheidungen belegen.  

Die bundesweit erste Gerichtsverhandlung in einer Harvest-Sache fand vor dem Landgericht Bielefeld am 21.02.2011 (Az. 6 C 249/10) statt. Bereits vor der Grundsatzentscheidung des BGH vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) hat das Gericht die Produktunterlagen der Deutschen Bank kritisch gesehen. Die Bank und Privatkunde einigten sich jedoch auf einen gerichtlichen Vergleich.

Mit Urteil vom 13.09.2011 hat das Landgericht Berlin (Az. 10 O 122/11) die Deutsche Bank wegen eines Harvest Swaps zum Schadensersatz verurteilt. Es folgten die Urteile des Landgerichts Magdeburg vom 13.03.2012 (Az. 9 O 897/11); das Urteil des Landgerichts Münster vom 28.03.2012 (Az. 114 O 15/11) sowie kürzlich das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.05.2012 (Az. 30 O 443/10).

In sämtlichen vorbenannten Entscheidungen wurde die Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt. In den Urteilsgründen stellen sämtliche Landgerichte fest, dass die Deutsche Bank die ihr obliegenden Pflichten aus dem Beratungsvertrag mit den geschädigten Kunden schuldhaft verletzt hatte. Die Deutsche Bank wäre verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass der von ihr empfohlene Swapvertrag zum Abschlusszeitpunkt einen „anfänglichen negativen Marktwert“ aufwies.

Im Ergebnis haben die Landgerichte bisher das Grundsatzurteil des BGH vom 22.03.2011 (Ille./.Deutsche Bank) auf die Harvest Swaps übertragen.

Rechtsanwalt Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Geschädigte Anleger haben gute Chancen, sich in solchen Fällen bei der beratenden Bank schadlos zu halten. In sämtlichen, von uns betreuten Zinsswap-Fällen, haben die Banken es versäumt, die Kunden über den negativen Marktwert aufzuklären, sodass eine schadensersatzbegründende Falschberatung vorliegt.“

Geschädigte Anleger, sollten sich daher von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.