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Degag Bestand und Neubau 1 GmbH - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH hat das Amtsgericht Hameln am 10. Februar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 36 IN 8/25 -4). Ebenso wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Muttergesellschaft Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG eröffnet (Az.: 36 IN 7/25 -4).

Für die Anleger ist die Insolvenz der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH ein harter Schlag. Die Gesellschaft hat die Genussrechte „Degag Wohnkonzept 1“ und „Degag Wohnkonzept 2“ emittiert. Rund 2.900 Anleger hatten sich mit ca. 164 Millionen Euro an den Genussrechten beteiligt. Nach der Insolvenz müssen sie hohe finanzielle Verluste befürchten.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH wurden Ende 2024 deutlich, als die Gesellschaft mitteilte, dass sie die im Dezember fälligen Auszahlungen an die Anleger nicht leisten könne. Eine Insolvenz stand bereits im Raum und Ende Januar wurde schließlich Insolvenzantrag gestellt.

Das vorläufige Insolvenzverfahren hat das Amtsgericht Hameln nun eröffnet. Das bedeutet aber nicht, dass die Anleger nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden können. Das ist erst möglich, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Das dürfte allerdings noch einige Wochen dauern.

Anleger sollten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zwar anmelden sobald das möglich ist. Allerdings könnten sie im Insolvenzverfahren leer ausgehen. Das liegt daran, dass ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Das ist z.B. nicht der Fall, wenn die entsprechenden Klauseln für den Anleger nicht transparent genug sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger schon jetzt tätig werden und ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Forderungen können insbesondere gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. „Dass nachrangige Genussrechte hochriskant sind und besonders im Insolvenzfall der Totalverlust drohen kann, müssen die Anleger der Degag Genussrechte Wohnkonzept 1 und 2 gerade erleben. Wurden sie über ihre Risiken nicht aufgeklärt, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Auch die Schwestergesellschaften Degag Kapital GmbH und Degag WI8 GmbH haben inzwischen Insolvenzanträge gestellt. Auch hier drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet DEGAG-Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.