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DEGAG Genussrechte - Aussetzung der Zins- und Rückzahlungen

Anleger der Deutschen Grundbesitz Holding AG – Degag – erhalten kurz vor Weihnachten schlechte Nachrichten. Die Degag stoppt die Zins- und Rückzahlungen. Die Zahlungen sollen nach einem Bericht des Handelsblatts vom 17.12.2024 „bis auf Weiteres“ ausgesetzt werden. Betroffen von dem Zahlungsstopp sind rund 4.700 Anleger. Im Kern geht es um sog. Genussrechte der Degag Kapital GmbH, der Degag Wi8 GmbH und der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH. Anleger haben rund 275 Millionen Euro in die Genussrechte investiert.

Die Degag Immobiliengruppe nahm bei ihren Investitionen in erster Linie sanierungsbedürftige und oft auch leerstehende Immobilien in den Fokus. Nach der Sanierung sollen sie dann mit Gewinn vermietet oder weiterverkauft werden. Das Geld für die Investitionen wurde u.a. über Genussrechte bei Anlegern eingesammelt, die jährliche Zinsen über sechs Prozent erhalten sollten.

Die Geschäftsidee schien aufzugehen. Auszahlungen an die Anleger flossen regelmäßig und selbst der Krise am Immobilienmarkt konnte die Degag scheinbar trotzen. Die Situation hat sich jedoch grundlegend verändert. Wie das Handelsblatt berichtete, sei der Zahlungsstopp nach Angaben des Vorstands notwendig geworden, weil ein Kreditinstitut bei der Refinanzierung des Wohnungsbestands Ende 2023 abgesprungen sei und nun auch eine Brückenfinanzierung gescheitert sei. Nun werde über den Teilverkauf des Immobilien-Portfolios verhandelt. Welcher Verkaufspreis dabei erzielt werden kann, ist völlig offen.

Für die Anleger sind das beunruhigende Nachrichten. Auf sie könnten erhebliche finanzielle Verluste zukommen. Die Situation hat sich in den vergangenen Monaten zugespitzt. So liegt der Jahresabschluss der Holding für 2023 noch nicht vor und die Stiftung Warentest setzte die Degag im August auf ihre Warnliste. Die Finanzaufsicht Bafin hat am 20.12.2024 eine Warnmeldung der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH veröffentlicht. Darin teilt die Gesellschaft mit, dass sie Zins- und Rückzahlungen an die Anleger der Genussrechte Degag Wohnkonzept 1 und Degag Wohnkonzept 2 nicht fristgerecht zum 16.12.2024 leisten kann. Die Erfüllung der Verbindlichkeiten sei nicht sichergestellt.

Entsprechende Mitteilungen der Degag Kapital GmbH und der Degag Wi8 GmbH veröffentlichte die BaFin ebenfalls am 20.12.2024. Hier geht es um die Genussrechtsbeteiligungen der Serie L, um das Genussrecht Degag Wohninvest 7 und das Genussrecht Degag Wohninvest 8.

Die Situation ist für die Anleger überaus ernst. Den Auszahlungsstopp rechtfertigt die Degag mit einer Nachrangklausel bei den Genussrechten. Demnach können die Anleger nicht die Auszahlung verlangen, wenn die Gesellschaft durch die Forderungen in die Insolvenz rutschen könnte. „Im Insolvenzfall müssten sich die Anleger dann hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Das heißt, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen könnten. Daher gilt es zunächst zu prüfen, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sind. Ansprüche können gegen die Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Degag-Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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