Die Degag Holding sowie die Tochtergesellschaften Degag Bestand und Neubau 1 GmbH, Degag Kapital GmbH und Degag WI8 GmbH haben Anfang des Jahres bekanntlich Insolvenzantrag gestellt. Die Eröffnung der regulären Insolvenzverfahren lässt auf sich warten. Viel Hoffnung dürfen sich die Anleger in einem Insolvenzverfahren aber wohl ohnehin nicht machen. Die Degag-Gesellschaften befinden sich offenbar tief in den roten Zahlen. Insgesamt könnte es einen Fehlbetrag von bis einer halben Milliarde Euro geben, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters am 24. Juni 2025 online.
Geld, das offenbar aus Bankkrediten und von den Anlegern stammt. Allein die Anleger sollen insgesamt rund 280 Millionen Euro in verschiedene Genussrechte investiert haben, die die Degag Kapital GmbH, die Degag WI8 GmbH und die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH emittiert haben. „Große Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote können sich die Anleger angesichts der Zahlen wohl nicht machen. Forderungen können sie ohnehin erst beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Genussrechte mit einem Nachrang versehen sind. Das bedeutet, dass die Anleger mit ihren Forderungen hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurücktreten. Somit könnte ihnen der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist z.B. nicht der Fall, wenn die entsprechenden Klauseln für den Anleger nicht transparent und verständlich formuliert sind“, so Rechtsanwalt Seifert.
Geschädigte Degag-Anleger sollten aber ohnehin nicht nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. Vielmehr können sie auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen.
Insbesondere kommen Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und -vermittler in Betracht. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung wären diese verpflichtet gewesen, die Anleger umfassend über die mit der Geldanlage verbundenen Risiken zu informieren. Nachrangige Genussrechte stellen ein hochspekulatives Investment dar, bei dem sogar ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohen kann – das bekommen Degag-Anleger nun zu spüren. „Aufgrund dieser erheblichen Risiken hätten die Degag-Genussrechte sicherheitsorientierten Anlegern nicht empfohlen werden dürfen. Wurden die Risiken jedoch nicht offengelegt oder in unzutreffender Weise dargestellt, können hieraus Schadensersatzansprüche der Anleger resultieren“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Zudem ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Hannover gegen aktuelle und ehemalige Führungskräfte der Degag-Gruppe wegen Betrugsverdachts.
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