Rückrufservice

DEGAG - Insolvenzverfahren eröffnet - Anleger können Forderungen anmelden

Das Amtsgericht Hameln hat am 22. August 2025 die Insolvenzverfahren über die insolventen DEGAG-Gesellschaften eröffnet. Für die Anleger steht viel auf dem Spiel: Sie haben insgesamt ca. 282 Millionen Euro in verschiedene Genussrechte der DEGAG-Gesellschaften investiert und müssen nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

 

Folgende Insolvenzverfahren hat das AG Hameln eröffnet:

  • DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG (Az. 36 IN 7/25 -4)
  • DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH (Az. 36 IN 8/25 -4)
  • DEGAG Kapital GmbH (Az. 36 IN 13/25 -4)
  • DEGAG WI8 GmbH (Az. 36 IN 14/25 -4)

Die Anleger der Gesellschaften können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 7. Oktober 2025 anmelden.

Die Anmeldung der Forderungen ist ein erster und wichtiger Schritt für die Anleger, um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu stemmen. Problematisch ist allerdings, dass aufgrund des vereinbarten Nachrangs der Genussrechte die Forderungen der Anleger auch zunächst nachrangig behandelt werden. Das bedeutet für die Anleger, dass sie im Insolvenzverfahren leer ausgehen könnten. „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde, was oft nicht der Fall ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ist die entsprechende Klausel zur Nachrangigkeit für den Anleger nicht transparent und klar genug formuliert, ist sie ungültig. Rechtsanwalt Seifert: „Dann werden die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren auch gleichrangig mit den Ansprüchen der übrigen Gläubiger behandelt.“

Doch auch dann müssen die Anleger weiterhin mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu bedienen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren haben die Anleger aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.

Schadenersatzansprüche können bspw. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. „Gerade im Insolvenzfall zeigt sich, dass Genussrechte für die Anleger hochriskante Kapitalanlagen sind, da sie den Totalverlust ihres investierten Geldes erleiden können. Wurden die Risiken verharmlost oder verschwiegen, können sich die Anlageberater bzw. -vermittler schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH hat die Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 1 und Wohnkonzept 2 aufgelegt, rund 2.900 Anleger haben etwa 164 Millionen Euro in die Genussrechte investiert. Die DEGAG WI8 GmbH hat die Genussrechte DEGAG Wohninvest 8 aufgelegt. Hier haben sich ca. 2.000 Anleger mit rund 72 Millionen Euro beteiligt. Rund 1.400 Anleger haben etwa 46 Millionen Euro in die Genussrechte Wohninvest 7 und der L-Serie gesteckt, die die DEGAG Kapital GmbH emittiert hat. Das Geld der Anleger steht nun im Feuer.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet DEGAG-Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an! 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.