Das Amtsgericht Hameln hat am 22. August 2025 die Insolvenzverfahren über die insolventen DEGAG-Gesellschaften eröffnet. Für die Anleger steht viel auf dem Spiel: Sie haben insgesamt ca. 282 Millionen Euro in verschiedene Genussrechte der DEGAG-Gesellschaften investiert und müssen nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste befürchten.
Folgende Insolvenzverfahren hat das AG Hameln eröffnet:
- DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG (Az. 36 IN 7/25 -4)
- DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH (Az. 36 IN 8/25 -4)
- DEGAG Kapital GmbH (Az. 36 IN 13/25 -4)
- DEGAG WI8 GmbH (Az. 36 IN 14/25 -4)
Die Anleger der Gesellschaften können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 7. Oktober 2025 anmelden.
Die Anmeldung der Forderungen ist ein erster und wichtiger Schritt für die Anleger, um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu stemmen. Problematisch ist allerdings, dass aufgrund des vereinbarten Nachrangs der Genussrechte die Forderungen der Anleger auch zunächst nachrangig behandelt werden. Das bedeutet für die Anleger, dass sie im Insolvenzverfahren leer ausgehen könnten. „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde, was oft nicht der Fall ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ist die entsprechende Klausel zur Nachrangigkeit für den Anleger nicht transparent und klar genug formuliert, ist sie ungültig. Rechtsanwalt Seifert: „Dann werden die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren auch gleichrangig mit den Ansprüchen der übrigen Gläubiger behandelt.“
Doch auch dann müssen die Anleger weiterhin mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu bedienen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren haben die Anleger aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.
Schadenersatzansprüche können bspw. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. „Gerade im Insolvenzfall zeigt sich, dass Genussrechte für die Anleger hochriskante Kapitalanlagen sind, da sie den Totalverlust ihres investierten Geldes erleiden können. Wurden die Risiken verharmlost oder verschwiegen, können sich die Anlageberater bzw. -vermittler schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH hat die Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 1 und Wohnkonzept 2 aufgelegt, rund 2.900 Anleger haben etwa 164 Millionen Euro in die Genussrechte investiert. Die DEGAG WI8 GmbH hat die Genussrechte DEGAG Wohninvest 8 aufgelegt. Hier haben sich ca. 2.000 Anleger mit rund 72 Millionen Euro beteiligt. Rund 1.400 Anleger haben etwa 46 Millionen Euro in die Genussrechte Wohninvest 7 und der L-Serie gesteckt, die die DEGAG Kapital GmbH emittiert hat. Das Geld der Anleger steht nun im Feuer.
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