Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.
Anleger hatten über die Tochtergesellschaften DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG Kapital GmbH und DEGAG WI8 GmbH rund 280 Millionen Euro in verschiedene Genussrechte investiert. Ihr Geld wurde in Immobilien gesteckt. Doch die derzeit rund 5.500 Wohnungen der Immobiliengruppe befinden sich in einem schlechten Zustand und stehen größtenteils leer.
Für Anleger im Insolvenzverfahren nicht viel zu holen
So schwinden die Hoffnungen der Anleger auf eine annehmbare Insolvenzquote im Insolvenzverfahren. Zumal noch andere Gläubiger wie Banken, Behörden oder Kommunen hohe Forderungen gegen die Degag haben. Für die Anleger wird da voraussichtlich kaum etwas übrigbleiben.
„Das Insolvenzverfahren ist aber nicht die einzige Möglichkeit für die Anleger, sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren. Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann in Betracht kommen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Bank- und Kapitalanlagerecht
Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de
Forderungen können u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage bis hin zum Totalverlust aufklären müssen. „Insbesondere im Insolvenzfall zeigt sich, dass Genussrechte eine hochriskante Anlageform sind und den Anlegern der Verlust ihres gesamten investierten Kapitals droht“, so Rechtsanwalt Seifert. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.
Schadenersatzansprüche können ggf. auch gegen die Degag-Verantwortlichen bestehen. Hier hat die Staatsanwaltschaft Hannover inzwischen Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs aufgenommen.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet DEGAG-Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

