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Degag Kapital GmbH und Degag WI8 GmbH melden Insolvenz an

Es war zu erwarten, nun ist es klar: Auch die Degag Kapital GmbH und die Degag WI8 GmbH haben Insolvenz angemeldet. Beide Gesellschaften haben am 6. Februar 2025 am Amtsgericht Hameln Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Anleger hatten insgesamt rund 118 Millionen Euro in Genussrechte der Degag Kapital GmbH und die Degag WI8 GmbH investiert. Nach dem Insolvenzantrag müssen sie hohe finanzielle Verluste befürchten.

Die Degag Kapital GmbH hatte 2016 die Genussrechte der Serie L und 2018 die Genussrechte Degag Wohninvest 7 aufgelegt. Rund 1.400 Anleger haben sich mit ca. 46 Millionen Euro beteiligt. Die Degag WI8 GmbH emittierte 2019 das Genussrecht Degag Wohninvest 8. Hier haben ca. 2.000 Anleger rund 72 Millionen Euro investiert. Nach der Insolvenz erhalten die Anleger keine Auszahlungen mehr. Stattdessen müssen sie nun erhebliche finanzielle Verluste bis zum Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Die Insolvenz kommt nicht überraschend. Schon im Dezember 2024 konnten die  fälligen Auszahlungen an die Anleger nicht geleistet werden und Zahlungsunfähigkeit stand im Raum. Die schlimmsten Befürchtungen sind nun wahr geworden. Das gilt auch die Anleger der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH. Hier hat das Amtsgericht Hameln das vorläufige Insolvenzverfahren bereits am 10. Februar 2025 eröffnet. Gleiches gilt für die Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG.

Forderungen beim Insolvenzverwalter können die Anleger erst anmelden, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind. Aufgrund der Nachrangigkeit der Genussrechte können die Anleger im Insolvenzverfahren aber leer ausgehen, da ihre Ansprüche erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger berücksichtigt werden. „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall, weil die entsprechenden Klauseln für den Anleger nicht transparent genug sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Degag-Anleger müssen aber nicht die Eröffnung der Insolvenzverfahren abwarten, um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren. Sie können auch Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. „Gerade im Insolvenzfall zeigt sich, dass die Degag-Genussrechte hochriskante Geldanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet sind. Wurden die Anleger über die Risiken nicht ausreichend aufgeklärt, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet DEGAG-Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.