Rückrufservice

DEGAG meldet Insolvenz an

Die DEGAG (Deutsche Grundbesitz Holding AG) und ihre Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 28. Januar 2025 Insolvenz angemeldet, wie das Handelsblatt berichtet. Demnach seien auch zwei weitere Insolvenzverträge für verbundene Gesellschaften in Vorbereitung. Gut möglich, dass es sich bei den Gesellschaften um die Degag Kapital GmbH und die Degag Wi8 GmbH handelt. Für die Anleger ist damit klar, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.

Dass die Lage für Anleger der DEGAG ernst ist, zeigte sich schon Ende 2024. Am 20. Dezember 2024 hatte die Finanzaufsicht BaFin Pflichtmitteilungen der Degag Kapital GmbH, der Degag Wi8 GmbH und der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH veröffentlicht. Darin teilten die Gesellschaften jeweils mit, dass sie Zins- und Rückzahlungen an die Anleger nicht fristgerecht leisten können. Anleger, die über die Gesellschaften rund 275 Millionen Euro in Genussrechte investiert haben, müssen nun hohe finanzielle Verluste befürchten.

Ursächlich für die Probleme sei, dass ein Kreditgeber abgesprungen und sei und kein adäquater Nachfolger gefunden werden konnte, hatte der Degag-Vorstand wenige Tage zuvor dem Handelsblatt erklärt. Nun werde versucht, einen Teilverkauf des Immobilienportfolios zu erreichen. „Ob und zu welchen Verkaufspreis das in der schwierigen Lage gelingen kann, ist offen. Anlegern könnten aber erhebliche finanzielle Verluste drohen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ein anderes Szenario ist die Insolvenz der DEGAG-Gruppe. Ein Hinweis auf diese Möglichkeit ist der Auszahlungsstopp an die Anleger. Die DEGAG beruft sich dabei auf den vereinbarten Nachrang der Genussrechte. Der Nachrang beinhaltet, dass Zahlungen an die Anleger nicht geleistet werden müssen, wenn die Gesellschaft dadurch in die Insolvenz rutschen könnte. Rechtsanwalt Seifert: „Das zeigt, wie ernst die Situation für die Anleger ist.“ Sollte es zu einer Insolvenz kommen, können die Anleger im Insolvenzverfahren aufgrund des Nachrangs sogar komplett leer ausgehen. „Daher gilt es zunächst zu prüfen, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde“, so Rechtsanwalt Seifert.

Darüber hinaus können die Anleger auch prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind. Neben Ansprüchen gegen die Unternehmensverantwortlichen können auch Forderungen gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Diese hätten die Anleger über alle wesentlichen Aspekte, die die Anlageentscheidung beeinflussen können, aufklären müssen. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. „Den Anlegern hätte aufgezeigt werden müssen, dass es sich bei den Genussrechten schon wegen des Nachrangs um eine sehr riskante Kapitalanlage handelt und das Risiko des Totalverlusts besteht“, so Rechtsanwalt Seifert. Ebenso hätten Anlageberater bzw. -vermittler auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Anlagekonzepts prüfen müssen und über die Beteiligungsstruktur mit zwischengeschalteten Gesellschaften aufklären müssen.

Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Aufklärungs- und Informationspflichten nicht nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Betroffen sind DEGAG-Anleger folgender Genussrechte:
• Genussrechts-Beteiligung Serie L
• Genussrecht DEGAG WohnInvest 7
• Genussrecht DEGAG WohnInvest 8
• Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 1
• Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 2

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet DEGAG-Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).