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Deutsche Bank - Betrüger verschicken Phishing Mails

Kunden der Deutschen Bank müssen aufpassen: Aktuell verschicken Betrüger wieder Phishing Mails, um die Opfer in ihre Falle zu locken. Angeblich muss die photoTAN reaktiviert werden, um Sicherheit beim Online-Banking zu gewährleisten. „Das Gegenteil ist der Fall. Die Betrüger versuchen an sensible Bankdaten heranzukommen, um Zahlungen von dem Konto durchzuführen. Buttons oder Links in solchen Mails sollten auf keinen Fall angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Als Betreff ist in den aktuellen Phishing Mails z.B. „Reaktivierung Ihrer photoTAN“ oder einfach nur „neue Nachricht“ aufgeführt. Im Text heißt es dann, dass bei Sicherheitsprüfungen festgestellt wurde, dass die photoTAN deaktiviert ist und wieder aktiviert werden muss, um die Sicherheit des Kontos zu gewährleisten. Nach einigen Anweisungen geht es dann zum Button „Jetzt photoTAN reaktivieren“. Der Button dient nur dazu, die Opfer auf eine Webseite zu locken, wo sie aufgefordert werden, persönliche Bankdaten anzugeben. „Weder die Deutsche Bank noch andere Banken gehen so vor. Sie würden ihre Kunden niemals auffordern, sensible Bankdaten auf einer Webseite anzugeben. Diese Mails, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen, sind Betrug“, warnt Rechtsanwalt Looser.

Häufig sind solche Phishing Mails gut gemacht und wirken täuschend echt. Es gibt aber einige Warnhinweise wie eine unpersönliche Anrede oder unseriöser Absender. Im Zweifel kann auch bei der Bank nachgefragt werden.

Trotz aller Vorsicht tappen Bankkunden immer wieder in die Falle. Wenn sie den Betrug feststellen, sollten sie ihr Konto umgehend sperren lassen. Allerdings haben die Täter dann häufig schon zugeschlagen und Zahlungen von dem Konto veranlasst.

Das Geld muss jedoch nicht verloren sein, denn in vielen Fällen muss die Bank für den Schaden aufkommen. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Die Anforderungen für das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit sind allerdings hoch und zudem ist die Bank in der Beweispflicht. „Daher bestehen oft gute Chancen, Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Looser.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.