Rückrufservice

Deutsche Edelfisch im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Geschäftsidee der Deutsche Edelfisch war die größte Zuchtanlage für Zander in Europa aufzubauen. Dafür wurde von den Anlegern auf verschiedene Weise Geld eingesammelt. Doch bis heute wurde nicht ein Fisch gezüchtet, stattdessen gibt nur eine brach liegende Baustelle, wie Finance Forward online am 22. Juli 2024 berichtete. Da ist es wenig verwunderlich, dass die Kommanditisten der Geschäftsführung im Februar 2024 die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 verweigert haben. Der Insolvenzantrag kommt nun auch nicht mehr überraschend.

Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG sammelte Geld bei den Anlegern ein. Zuerst wurde das über Genussrechte versucht und dann über Anleihen. Dabei blieb Ärger mit der Finanzaufsicht BaFin nicht aus, denn den erforderlichen Emissionsprospekt legte die Deutsche Edelfisch nicht vor. Schon 2020 hatte die Behörde daher das öffentliche Angebot für die Anleihe 2020/2022 verboten. Aus den Fehlern hatte die Deutsche Edelfisch offenbar nicht gelernt. Auch für die Anleihe 2022/2025 und Anleihe 2022/2030 lag der BaFin kein Emissionsprospekt vor, so dass die Behörde das öffentliche Angebot für die Anleihen im Juli 2023 untersagte.

Die BaFin prüft zwar nur, ob der Emissionsprospekt die erforderlichen Mindestangaben enthält und nicht die Werthaltigkeit der Vermögensanlage. „Bei Anlegern sollten aber immer die Alarmglocken klingeln, wenn der Prospekt nicht vorgelegt wird, denn hier muss u.a. über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden.

Nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten. Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter können sie nur anmelden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Auch wenn dies geschehen sollte, ist angesichts der Umstände aber kaum mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen.

Um finanzielle Verluste abzuwehren, können Anleger unabhängig vom Insolvenzverfahren ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen. Diese können gegen die Unternehmensverantwortlichen wegen Verstößen gegen die Prospektpflicht bestehen. Ebenso könnten Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen, wenn diese die Anleger nicht ausreichend über die Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).