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Deutsche Edelfisch im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Geschäftsidee der Deutsche Edelfisch war die größte Zuchtanlage für Zander in Europa aufzubauen. Dafür wurde von den Anlegern auf verschiedene Weise Geld eingesammelt. Doch bis heute wurde nicht ein Fisch gezüchtet, stattdessen gibt nur eine brach liegende Baustelle, wie Finance Forward online am 22. Juli 2024 berichtete. Da ist es wenig verwunderlich, dass die Kommanditisten der Geschäftsführung im Februar 2024 die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 verweigert haben. Der Insolvenzantrag kommt nun auch nicht mehr überraschend.

Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG sammelte Geld bei den Anlegern ein. Zuerst wurde das über Genussrechte versucht und dann über Anleihen. Dabei blieb Ärger mit der Finanzaufsicht BaFin nicht aus, denn den erforderlichen Emissionsprospekt legte die Deutsche Edelfisch nicht vor. Schon 2020 hatte die Behörde daher das öffentliche Angebot für die Anleihe 2020/2022 verboten. Aus den Fehlern hatte die Deutsche Edelfisch offenbar nicht gelernt. Auch für die Anleihe 2022/2025 und Anleihe 2022/2030 lag der BaFin kein Emissionsprospekt vor, so dass die Behörde das öffentliche Angebot für die Anleihen im Juli 2023 untersagte.

Die BaFin prüft zwar nur, ob der Emissionsprospekt die erforderlichen Mindestangaben enthält und nicht die Werthaltigkeit der Vermögensanlage. „Bei Anlegern sollten aber immer die Alarmglocken klingeln, wenn der Prospekt nicht vorgelegt wird, denn hier muss u.a. über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden.

Nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten. Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter können sie nur anmelden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Auch wenn dies geschehen sollte, ist angesichts der Umstände aber kaum mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen.

Um finanzielle Verluste abzuwehren, können Anleger unabhängig vom Insolvenzverfahren ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen. Diese können gegen die Unternehmensverantwortlichen wegen Verstößen gegen die Prospektpflicht bestehen. Ebenso könnten Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen, wenn diese die Anleger nicht ausreichend über die Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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