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Deutsche Lichtmiete - Razzia und Verdacht der Geldwäsche

25.02.2022

Im Zusammenhang mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Deutsche Lichtmiete Gruppe ist es zu einer weiteren Razzia gekommen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 23. Februar 2022 Räume der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft durchsuchen lassen, wie das Unternehmen bestätigte.

Wie die OAB AG in einer Ad-hoc-Meldung weiter mitteilte, sind die Durchsuchungen Teil der Ermittlungen gegen die Deutsche Lichtmiete. Offenbar hat sich hier nun auch noch der Verdacht der Geldwäsche ergeben. So soll es bei den letzten Kapitalerhöhungen hohe Einzahlungen von vier Privatpersonen als Aktionäre gegeben haben. Dabei soll es sich nach Angaben der OAG um die Personen handeln, gegen die die Staatsanwaltschaft bei der Deutsche Lichtmiete ermittelt.

Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte am 8. Dezember 2021 die Geschäftsräume der Deutsche Lichtmiete durchsuchen lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte dazu mitgeteilt, dass sie gegen vier verantwortliche Personen des Unternehmens wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs ermittelt. Dabei gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig war und die Einnahmen nicht ausreichten, um Forderungen der Anleger befriedigen zu können. Dennoch habe das Unternehmen weitere Anleihen platziert und Anlegergelder angenommen.

Was folgte ist bekannt: Die Deutsche Lichtmiete stellte Insolvenzantrag, weitere Gesellschaften der Gruppe folgten. Am 22. Februar 2022 gab es dann die überraschende Wendung und die Deutsche Lichtmiete zog die selbst gestellten Insolvenzanträge zurück. Über einige Gesellschaften sind die Insolvenzverfahren inzwischen aufgehoben worden.

Das ändert jedoch nichts an den staatsanwaltlichen Ermittlungen, die sich noch ausgeweitet haben. Zum Betrugsverdacht ist offenbar noch der Verdacht auf Geldwäsche durch die Einzahlungen bei der OAB hinzugekommen. Die OAB weist den Vorwurf der Geldwäsche zurück und wird die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung unterstützen, wie das Unternehmen in ihrer Ad-hoc-Meldung vom 23.02.2022 mitteilte.

Wie immer gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Klar ist aber auch, dass es Geldwäsche nur geben kann, wenn das Geld aus strafbaren Handlungen stammt. Der Krimi um die Deutsche Lichtmiete spitzt sich weiter zu und mittendrin sind die Anleger, die um ihr investiertes Kapital fürchten müssen.

„Unabhängig von den Ermittlungen können Anleger ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Forderungen können beispielsweise gegen die Unternehmensverantwortlichen aber auch gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Haben die Anlageberater und -vermittler beispielsweise nicht ausreichend über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt, haben sie sich schadenersatzpflichtig gemacht.

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