Rückrufservice

Deutsche Lichtmiete stellt Insolvenzantrag

03.01.2022

Zum Jahresausklang gab es schlechte Nachrichten für die Anleger der Deutsche Lichtmiete. Das Unternehmen aus Oldenburg ist zahlungsunfähig und habe am 30. Dezember 2021 Insolvenzantrag gestellt, berichtet u.a. das Handelsblatt. Das habe der Vorstand den Mitarbeitern in einem Schreiben mitgeteilt. Betroffen von einer Insolvenz sind auch die Anleger, die den Verlust ihres investierten Geldes befürchten müssen.

Überraschend kommt die Nachricht über den Insolvenzantrag des Unternehmens nicht, nachdem die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 8. Dezember 2021 die Geschäftsräume des Unternehmens wegen Betrugsverdachts durchsuchen ließ. Die Ermittler gehen dabei dem Verdacht nach, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig war und die Einnahmen nicht ausreichten, um Forderungen der Anleger befriedigen zu können. Dennoch habe das Unternehmen weitere Anleihen platziert und Anlegergelder angenommen.

Über Direktinvestments und die vier Inhaber-Schuldverschreibungen EnergieEffizienzAnleihe 2022, 2023, 2025 und 2027 sollen rund 5.000 Anleger ca. 200 Millionen Euro investiert haben. Die Anleihen stehen zwischen 2023 und 2027 zur Rückzahlung an. „Nach dem Insolvenzantrag der Deutsche Lichtmiete können die Anleger allerdings nicht mehr mit Zins- und Rückzahlungen rechnen. Ihr Geld steht im Feuer. Den Anlegern drohen massive Verluste bis zum Totalverlust“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Sollte ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen. „Unabhängig von einem möglichen Insolvenzverfahren können Anleger ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten von Aussonderungsansprüchen bis zu Schadenersatzansprüchen prüfen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Schadenersatzansprüche können u.a. gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere nicht über das Totalverlustrisiko für die Anleger ausreichend aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.