Rückrufservice

Deutsche Lichtmiete - Vorläufige Insolvenzverfahren über Direkt-Investitionsgesellschaften eröffnet

Nachdem die Deutsche Lichtmiete Ende 2021 Insolvenzantrag gestellt hat, hat das Amtsgericht Oldenburg am 5. Januar 2022 die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind die
• Deutsche Lichtmiete AG (Az. 69 IN 30/21)
• Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (Az. 16 IN 49/21)
• Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH (Az. 33 IN 48/21).

Auch wenn dieser Schritt nicht überraschend kommt, wird für die Anleger immer deutlicher, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Das trifft nicht nur auf die Anleger zu, die in Anleihen der Deutsche Lichtmiete investiert haben, sondern auch auf Anleger, die Geld in die Direktinvestments gesteckt haben.

Nachdem das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft eröffnet wurde, teilten auch die die drei Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften mit, dass ihnen die Zahlungsunfähigkeit droht und auch die Zahlung der am 10. Januar 2022 fälligen Mieten nicht gesichert ist.

Das AG Oldenburg hat am 10. Januar 2022 auch über diese Gesellschaften die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet:
• Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Az.: 63 IN 2/22
• Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Az.: 60 IN 1/22
• Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH Az.: 65 IN 1/22

In den von der BaFin am 6. Januar 2022 veröffentlichten Mitteilungen der drei Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften hieß es bereits, dass sie drohend zahlungsunfähig sind und der Bestand der Gesellschaften gefährdet ist. Damit drohen auch weitere Zinszahlungen oder Rückkäufe auszufallen.

Bei der Deutsche Lichtmiete Direktinvestitionsgesellschaft mbH betrifft das die Vermögensanlagen Lichtmiete Energie Effizienz A+ Direkt-Investitions-Programm:
• Angebots-Nr. 2016-041 - concept light High Bay II
• Angebots-Nr. 2016-042 - concept light High Bay III
• Angebots-Nr. 2016-043 - concept light High Bay IV
• Angebots-Nr. 2016-044 - concept light High Bay IV
• Angebots-Nr. 2016-045 - concept light LED-Panel 60x60
• Angebots-Nr.2016-046 - concept light Industrie-Lichtband 150
• Angebots-Nr. 2016-047 - concept light Industrie-Lichtband 150

Bei der Deutsche Lichtmiete 2. Direktinvestitionsgesellschaft mbH betrifft das die Vermögensanlagen Lichtmiete Energie Effizienz A+ Direkt-Investitions-Programm:
• Angebots-Nr. 2017-058 - LED Hallenstrahler concept light (II)
• Angebots-Nr. 2017-059 - LED Hallenstrahler concept light (III)
• Angebots-Nr. 2017-060 - LED Hallenstrahler concept light (IV)
• Angebots-Nr. 2017-061 - LED Hallenstrahler concept light (V)
• Angebots-Nr. 2017-062 - LED Hallenstrahler concept light (I)
• Angebots-Nr. 2017-063 - LED Hallenstrahler concept light (II)

Bei der Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH betrifft das die Vermögensanlagen Lichtmiete Energie Effizienz A+ Direkt-Investitions-Programm:
• Angebots-Nr. 2018-066 - LED Lichtband concept light (II)
• Angebots-Nr. 2018-067 - LED Lichtband 2.0 concept light
• Angebots-Nr. 2018-068 - LED Hallenstrahler concept light (III) HP
• Angebots-Nr. 2018-069 - LED Hallenstrahler concept light (IV) HP
• Angebots-Nr. 2018-070 - LED Hallenstrahler 2.0 concept light

Nach diesen Pflichtveröffentlichungen wird klar, dass auch Anleger der Direkt-Investments die Hoffnung, dass die Miet- und Zinszahlungen weiterhin fließen werden, wohl aufgeben können. Auch sie müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.

„Wichtig ist nun zu klären, ob die Anleger der Direkt-Investments auch Eigentümer der Beleuchtungssysteme geworden sind und ob sie Aussonderungsansprüche geltend machen können oder ob die weiteren Mieteinnahmen in die Insolvenzmasse fließen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Außerdem können die Direkt-Investoren ebenso wie die Anleihe-Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, sobald dies offiziell eröffnet wird. Da aber auch im Insolvenzverfahren mit finanziellen Verlusten zu rechnen ist, können darüber hinaus Schadenersatzansprüche geprüft werden. „Diese können u.a. gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet. 

Der Bundesgerichtshof hat die Position der Verbraucher beim Widerruf von Darlehen gestärkt. Mit Urteil vom 21. Oktober 2025 (XI ZR 133/24) machte der BGH deutlich, dass Darlehensverträge, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben der Bank, z.B. zum effektiven Jahreszins, nicht korrekt oder unvollständig waren.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG am 4. November 2025 eröffnet (Az. 3616 IN 3447/25). Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie es um Ausschüttungen oder Rückzahlungen bestellt ist.

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.