Das Treffen zwischen Daimler-Chef Zetsche und Bundesverkehrsminister Scheuer endete für den Stuttgarter Autobauer mit einem echten Schlag. Mercedes muss alleine in Deutschland 238.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. In Europa sind insgesamt 774.000 Fahrzeuge betroffen.
Bundesverkehrsminister Scheuer kündigte nach dem Treffen den unverzüglichen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Mercedes-Fahrzeuge an. Daimler müsse die bemängelten Abschalteinrichtungen schnellstmöglich beseitigen und habe sich kooperationsbereit gezeigt.
Schon vor rund zwei Wochen hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den verpflichtenden Rückruf für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel mit der Euronorm 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Davon waren zunächst nur rund 5000 Vito betroffen. Daimler sieht die Abschalteinrichtung allerdings nicht als illegal, sondern als Teil eines komplexen Systems zur Abgasreinigung an. Schon zu diesem Zeitpunkt kam der Verdacht auf, dass die Abschalteirichtung nicht nur im Vito, sondern auch in anderen Mercedes-Modellen, z.B. der C-Klasse, zu finden ist.
Diese Vermutung hat sich nun offenbar bestätigt. Nicht nur der Vito muss demnächst in die Werkstatt zurückgerufen werden, sondern auch die verkaufsträchtigen Modelle GLC 220d und die C-Klasse 220d. „Der Rückruf hat nun eine ganz andere Dimension angenommen und der Dieselskandal ist endgültig bei Mercedes angekommen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.
Auf die betroffenen Mercedes-Kunden wird nun ein ähnliches Procedere zukommen, wie es vom Abgasskandal geschädigte VW-Käufer bereits kennen. Sobald Mercedes ein geeignetes Maßnahmenpaket vorgelegt und grünes Licht vom KBA hat, werden die betroffenen Modelle in die Werkstatt zurückgerufen und ein Software-Update aufgespielt. Die Auswirkungen eines solchen Updates auf Verbrauch oder Leistung des Motors sind allerdings nicht absehbar. Zudem müssen die Halter einen enormen Wertverlust bei ihren Fahrzeugen befürchten und zudem können auch Fahrverbote drohen.
„Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen aber auch, dass die betroffenen Kunden gute Chancen haben, Ansprüche gegen Händler und Hersteller auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf, der sich nicht so ohne weiteres beheben lässt. Um die Ansprüche gegen die Händler nicht zu verlieren, müssen die Gewährleistungsfristen von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen im Auge behalten werden.
Betroffene Mercedes-Kunden können sich der kostenlosen und unverbindlichen Interessengemeinschaft der Kanzlei BRÜLLMANN anschließen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu wahren.
Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!