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Dieselskandal erfasst Mercedes – Rückruf für 238.000 Diesel-Fahrzeuge angeordnet

Das Treffen zwischen Daimler-Chef Zetsche und Bundesverkehrsminister Scheuer endete für den Stuttgarter Autobauer mit einem echten Schlag. Mercedes muss alleine in Deutschland 238.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. In Europa sind insgesamt 774.000 Fahrzeuge betroffen.

 

Bundesverkehrsminister Scheuer kündigte nach dem Treffen den unverzüglichen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Mercedes-Fahrzeuge an. Daimler müsse die bemängelten Abschalteinrichtungen schnellstmöglich beseitigen und habe sich kooperationsbereit gezeigt.

 

Schon vor rund zwei Wochen hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den verpflichtenden Rückruf für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel mit der Euronorm 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Davon waren zunächst nur rund 5000 Vito betroffen. Daimler sieht die Abschalteinrichtung allerdings nicht als illegal, sondern als Teil eines komplexen Systems zur Abgasreinigung an. Schon zu diesem Zeitpunkt kam der Verdacht auf, dass die Abschalteirichtung nicht nur im Vito, sondern auch in anderen Mercedes-Modellen, z.B. der C-Klasse, zu finden ist.

 

Diese Vermutung hat sich nun offenbar bestätigt. Nicht nur der Vito muss demnächst in die Werkstatt zurückgerufen werden, sondern auch die verkaufsträchtigen Modelle GLC 220d und die C-Klasse 220d. „Der Rückruf hat nun eine ganz andere Dimension angenommen und der Dieselskandal ist endgültig bei Mercedes angekommen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

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Auf die betroffenen Mercedes-Kunden wird nun ein ähnliches Procedere zukommen, wie es vom Abgasskandal geschädigte VW-Käufer bereits kennen. Sobald Mercedes ein geeignetes Maßnahmenpaket vorgelegt und grünes Licht vom KBA hat, werden die betroffenen Modelle in die Werkstatt zurückgerufen und ein Software-Update aufgespielt. Die Auswirkungen eines solchen Updates auf Verbrauch oder Leistung des Motors sind allerdings nicht absehbar. Zudem müssen die Halter einen enormen Wertverlust bei ihren Fahrzeugen befürchten und zudem können auch Fahrverbote drohen.

 

„Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen aber auch, dass die betroffenen Kunden gute Chancen haben, Ansprüche gegen Händler und Hersteller auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf, der sich nicht so ohne weiteres beheben lässt. Um die Ansprüche gegen die Händler nicht zu verlieren, müssen die Gewährleistungsfristen von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen im Auge behalten werden.

 

Betroffene Mercedes-Kunden können sich der kostenlosen und unverbindlichen Interessengemeinschaft der Kanzlei BRÜLLMANN anschließen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu wahren.

 

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.