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Dieselskandal - Schadenersatz für Audi Q5

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.

Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI als Neuwagen zum Preis von rund 42.400 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist ein 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 896 Gen1 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. In dem Modell kommt ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Das führt dazu, dass die Abgasrückführung außerhalb eines festgelegten Temperaturrahmens reduziert wird, so dass der Emissionsausstoß steigt. Der Kläger argumentierte, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle und machte Schadenersatzansprüche geltend.

Das OLG Nürnberg folgte der Argumentation des Klägers und sprach ihm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises zu.

In dem Fahrzeug des Klägers komme unstreitig ein Thermofenster zum Einsatz. Dadurch werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon bei Bedingungen, die im normalen Fahrbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, reduziert. Daher handele es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Audi eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, so das OLG Nürnberg. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt hat mit Bescheid vom 28. Juli 2023 festgestellt, dass bei Fahrzeugen mit diesem Motor von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen ist.

Audi habe den Kläger somit zumindest fahrlässig geschädigt, denn es könne davon ausgegangen werden, dass er den Kaufvertrag bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesen Konditionen geschlossen hätte. Gemäß der Rechtsprechung des BGH habe er daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen und der Kläger kann das Fahrzeug behalten.

„Nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 besteht im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit der Herstellers und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadensersatz. Der Kaufvertrag wird bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtanwälte.

Da den Autoherstellern keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden muss, haben sich die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal weiter erhöht. Das gilt insbesondere auch bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster. In einem ähnlichen Fall hat Rechtsanwalt Gisevius Schadenersatz für einen Audi Q5 in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises am OLG Nürnberg erstritten (Urteil vom 5. August 2024, Az.: 17 U 84/21).

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.