Rückrufservice

d.i.i. 14 Fondsgesellschaft insolvent

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.

Zu dem Fonds d.i.i. 14 zählen fünf Objektgesellschaften, für die ebenfalls Insolvenzantrag gestellt werden soll. Für die Objektgesellschaft d.i.i. 14. Neubau E GmbH, die das Neubauprojekt Viktoria Viertel in Wiesbaden betreut, ist laut der Mitteilung bereits ein Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Frankfurt eingereicht worden. Für die anderen Objektgesellschaften sowie für die Fondsgesellschaft selbst soll dies in Kürze geschehen.

Als Ursache für die Insolvenz des Fonds gibt die d.i.i. die schwierigen Marktbedingungen in der Baubranche an. Das Bauprojekt Viktoria Viertel in Wiesbaden sei davon besonders betroffen gewesen. Der Start des Bauprojekts sei 2020 mitten in die Corona-Pandemie gefallen. Dementsprechend habe man mit Lieferengpässen, steigenden Materialkosten, Handwerkermangel und sinkenden Käuferinteresse für die Eigentumswohnungen zu kämpfen gehabt.

Zudem seien die Projekte überwiegend frei finanziert gewesen. Daher hätte im Rahmen des Sanierungs- und Refinanzierungskonzepts dringend Eigenkapital nachgeschossen werden müssen. Investoren sollten darum weitere 13 Millionen Euro investieren. Daran hatten sie offenbar wenig Interesse, so dass die Verhandlungen scheiterten und nun Insolvenzantrag für die Fondsgesellschaft d.i.i 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG gestellt werden musste.

Damit ist der erste d.i.i.-Fonds insolvent. „Ob es dabei bleibt oder weitere Insolvenzen folgen werden, ist offen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Immerhin teilte die vorläufige Insolvenzverwalterin mit, dass sie vom überwiegenden Teil der Fonds ein positives Bild habe. „Neben dem Fonds d.i.i. 14 gibt es aber auch noch weitere Fondsgesellschaften, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken“, so Rechtsanwalt Seifert. Bei diesen Fonds würden intensive Gespräche mit Investoren und Banken geführt, so die vorläufige Insolvenzverwalterin. Wie das Handelsblatt berichtete, sei neben dem d.i.i. 14 die Situation auch bei den Fonds d.i.i. 9, 10 und 15 angespannt.

Anleger der d.i.i.-Fonds sollten die Situation genau im Blick behalten und frühzeitig reagieren, um finanzielle Verluste zu vermeiden. So können nicht nur die Anleger des Fonds d.i.i. 14 ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Schadenersatzansprüche können z.B. wegen fehlerhaften Emissionsprospekten oder einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.