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d.i.i. 15 - Insolvenzverfahren über Fondsgesellschaft eröffnet

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zu der ebenfalls insolventen Deutschland Invest Immobilien AG.

Dass neben der Dachgesellschaft auch verschieden Fondsgesellschaften der Gruppe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, ist schon länger bekannt. Zu den gefährdeten Fonds gehörte  u.a. auch der d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, über dessen Gesellschaft bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gleiches gilt nun für den d.i.i. 15. Wie sich zeigt, war eine Rettung offenbar nicht mehr möglich, so dass das Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet wurde.

Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 22. Juli 2025 zur Insolvenztabelle anmelden. Da die Anleger des d.i.i. 15 in der Regel zu Gesellschaftern geworden sind, können sie allerdings keine Forderungen anmelden. „Anleger können also nicht mit einer Insolvenzquote rechnen. Ihnen drohen massive finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Kapitals“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Möglicherweise kann auch die Rückforderung von bereits erhaltenen Ausschüttungen durch die Insolvenzverwalterin auf die Anleger zukommen.

Um sich vor den finanziellen Verlusten zu schützen, können Anleger des Fonds d.i.i. 15 ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. In Betracht können z.B. Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater kommen, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß stattgefunden hat und die Anleger nicht ausreichend über ihr Risiko aufgeklärt wurden. Ist das der Fall, kann die Kapitalanlage ggf. rückabgewickelt werden. „Auch semiprofessionelle Anleger haben Anspruch auf eine vollständige und richtige Aufklärung“, so Rechtsanwalt Seifert. Zudem müssen auch die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und fehlerfrei sein. Ist das nicht der Fall, können auch Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen entstanden sein. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.