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d.i.i. 41 - Fondsgesellschaft insolvent

Nach der Insolvenz der Holding-Gesellschaft Deutschland Invest Immobilien AG im vergangenen Jahr sind inzwischen auch verschiedene d.i.i.-Fonds in die Insolvenz geraten. Dazu zählt auch der geschlossene Immobilienfonds d.i.i. 41. Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 28. Juli 2025 das Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft d.i.i. 41. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 530/24).

Der Fonds d.i.i. 41 investiere bundesweit in Bestandsimmobilien, die saniert und langfristig im Bestand bleiben sollten. Zur Finanzierung richtete sich der Fonds an professionelle und semiprofessionelle Investoren. Nach der Insolvenz der Dachgesellschaft konnte sich auch der d.i.i. 41 in einem schwierigen Marktumfeld nicht mehr behaupten. Wie schon die Fonds d.i.i. 10, 14 und 15 sowie der dii. Wohnimmobilien Deutschland 2, der sich an private Anleger wendete, ist der d.i.i. 41 insolvent.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das trifft jedoch nicht auf die Anleger zu, die durch ihre Fondsanteile zu Mitgesellschaftern geworden sind.

Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, können Anleger ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Forderungen können z.B. entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder fehlerhaft waren. 

Zudem können semiprofessionellen Anlegern auch Ansprüche gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Zu den Risiken zählen bspw. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstände sowie hohe Kosten durch einen erhöhten Sanierungsbedarf. Hinzu kommt das Totalverlust-Risiko für die Anleger.

„Wurden die bestehenden Risiken verharmlost oder verschwiegen, können sich die Anlageberater gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.