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D.i.i. Deutsche Invest Immobilien insolvent

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe. Für die Anleger, die in die verschiedenen d.i.i.-Immobilienfonds investiert haben, sind das beunruhigende Nachrichten, auch wenn die Fondsgesellschaften nicht direkt von der Insolvenz betroffen sind.

Nach Angaben auf der eigenen Webseite hat die Deutsche Invest Immobilien bundesweit an mehr als 50 Standorten rund 4 Milliarden Euro in Immobilienprojekte investiert. Private, semiprofessionelle und institutionelle Anleger konnten sich über verschiedene Fonds an den Immobilienprojekten beteiligen. Gemanagt wurden die Fonds von der d.i.i. Investment GmbH, einem 100-protentigen Tochterunternehmen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.

Für die Dachgesellschaft und weitere Tochtergesellschaften wurde nun Insolvenzantrag gestellt, über den das Amtsgericht Wiesbaden entscheiden muss. Auslöser für die Insolvenz ist offenbar die schwierige Situation in der Baubranche durch gestiegene Kosten und hohe Zinsen, die zu einem Liquiditätsengpass geführt hätten, wie das Handelsblatt berichtet. Gespräche mit Gesellschaftern und Investoren zur Überbrückung dieser Krise seien letztlich gescheitert, so dass Insolvenzantrag gestellt wurde. Der Geschäftsbetrieb soll im Regelinsolvenzverfahren fortgeführt und auch die gemanagten Assets weiter betreut und bewirtschaftet werden, berichtet das Handelsblatt weiter.

Die D.i.i. sorgte in den vergangenen Wochen wiederholt für Schlagzeilen. So sollen Dienstleister mit Hilfe eines internen d.i.i.-Mitarbeiters Baukosten zu hoch abgerechnet haben. Staatsanwaltschaft und BaFin haben Ermittlungen aufgenommen, so dass sich die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2022 verschiebt. Die betroffenen Fondsgesellschaften sollen schon entschädigt worden sein und der Schaden durch die Scheinrechnungen dürfte beim Insolvenzantrag keine Rolle gespielt haben. Dafür dürfte eher die angespannte Lage in der Baubranche verantwortlich sein.

„Die Insolvenz der Deutsche Invest Immobilien ist ein Zeichen, dass die Lage am Immobilienmarkt weiter schwierig und kurzfristig auch keine Besserung zu erwarten ist. Auch wenn die Fondsgesellschaften voraussichtlich nicht direkt von der Insolvenz betroffen sind, sollten sie daher ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig prüfen lassen, um finanzielle Verluste zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Während der Laufzeit können Anleger ihre Fondsanteile nicht zurückgeben und ein Verkauf der Anteile auf dem Zweitmarkt ist zumeist mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Es kann aber geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung der Beteiligung möglich ist. „Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche kann in Betracht kommen“, so Rechtsanwalt Seifert. So müssen Anlageberater über die bestehenden Risiken einer Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufklären. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. „Auch in den Emissionsprospekten muss über die Risiken aufgeklärt werden. Sind die Angaben unvollständig oder fehlerhaft kann auch das zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.