Rückrufservice

D.i.i. Deutsche Invest Immobilien insolvent

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe. Für die Anleger, die in die verschiedenen d.i.i.-Immobilienfonds investiert haben, sind das beunruhigende Nachrichten, auch wenn die Fondsgesellschaften nicht direkt von der Insolvenz betroffen sind.

Nach Angaben auf der eigenen Webseite hat die Deutsche Invest Immobilien bundesweit an mehr als 50 Standorten rund 4 Milliarden Euro in Immobilienprojekte investiert. Private, semiprofessionelle und institutionelle Anleger konnten sich über verschiedene Fonds an den Immobilienprojekten beteiligen. Gemanagt wurden die Fonds von der d.i.i. Investment GmbH, einem 100-protentigen Tochterunternehmen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.

Für die Dachgesellschaft und weitere Tochtergesellschaften wurde nun Insolvenzantrag gestellt, über den das Amtsgericht Wiesbaden entscheiden muss. Auslöser für die Insolvenz ist offenbar die schwierige Situation in der Baubranche durch gestiegene Kosten und hohe Zinsen, die zu einem Liquiditätsengpass geführt hätten, wie das Handelsblatt berichtet. Gespräche mit Gesellschaftern und Investoren zur Überbrückung dieser Krise seien letztlich gescheitert, so dass Insolvenzantrag gestellt wurde. Der Geschäftsbetrieb soll im Regelinsolvenzverfahren fortgeführt und auch die gemanagten Assets weiter betreut und bewirtschaftet werden, berichtet das Handelsblatt weiter.

Die D.i.i. sorgte in den vergangenen Wochen wiederholt für Schlagzeilen. So sollen Dienstleister mit Hilfe eines internen d.i.i.-Mitarbeiters Baukosten zu hoch abgerechnet haben. Staatsanwaltschaft und BaFin haben Ermittlungen aufgenommen, so dass sich die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2022 verschiebt. Die betroffenen Fondsgesellschaften sollen schon entschädigt worden sein und der Schaden durch die Scheinrechnungen dürfte beim Insolvenzantrag keine Rolle gespielt haben. Dafür dürfte eher die angespannte Lage in der Baubranche verantwortlich sein.

„Die Insolvenz der Deutsche Invest Immobilien ist ein Zeichen, dass die Lage am Immobilienmarkt weiter schwierig und kurzfristig auch keine Besserung zu erwarten ist. Auch wenn die Fondsgesellschaften voraussichtlich nicht direkt von der Insolvenz betroffen sind, sollten sie daher ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig prüfen lassen, um finanzielle Verluste zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Während der Laufzeit können Anleger ihre Fondsanteile nicht zurückgeben und ein Verkauf der Anteile auf dem Zweitmarkt ist zumeist mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Es kann aber geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung der Beteiligung möglich ist. „Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche kann in Betracht kommen“, so Rechtsanwalt Seifert. So müssen Anlageberater über die bestehenden Risiken einer Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufklären. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. „Auch in den Emissionsprospekten muss über die Risiken aufgeklärt werden. Sind die Angaben unvollständig oder fehlerhaft kann auch das zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.