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d.i.i. Investment GmbH - vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.

Die Holding d.i.i. Deutsche Invest Immobilien befindet sich ebenso im vorläufigen Insolvenzverfahren wie verschiedene Tochtergesellschaften. Nun ist die d.i.i. Investment GmbH hinzugekommen. Sie managt innerhalb der d.i.i.-Gruppe die Fonds und fungiert als Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Fondsgesellschaften. Aufgrund ihrer Eigenschaft als Kapitalverwaltungsgesellschaft konnte der Insolvenzantrag nicht von der d.i.i. selbst, sondern musste von der Finanzaufsicht BaFin gestellt werden.

Die BaFin stellte den Insolvenzantrag am 17. April 2024 und verhängte gleichzeitig ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot über die d.i.i. Investment GmbH. Das Moratorium sei notwendig, um die Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern, so die Finanzaufsicht.

Die d.i.i. Investment GmbH ist nach Angaben der Bafin aktuell für die Verwaltung 16 Alternativer Investmentfonds (AIF) mit einem Volumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro zuständig. Zwei dieser Fonds standen auch privaten Anlegern offen, die 14 anderen Fonds richten sich an semiprofessionelle und professionelle Investoren. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die zahlungsunfähige d.i.i. Investment GmbH oder der Abweisung des Antrags mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über.

Die d.i.i. hat bereits mitgeteilt, dass sie für den Fonds 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG sowie für die dazu gehörenden Objektgesellschaften ebenfalls Insolvenzantrag stellen wird. Ob es bei der Insolvenz dieses Fonds bleibt oder ob noch andere Fondsgesellschaften in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen, bleibt abzuwarten.

Anleger der d.i.i.-Fonds sollten die Situation aufmerksam verfolgen, da ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen können. Daher sollten sie ihre rechtliche Möglichkeiten frühzeitig nutzen. „Dazu kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gehören“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Schadenersatzansprüche können bspw. entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder fehlerhaft waren oder die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß war.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.