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dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 - AG Wiesbaden eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Der Fonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 wurde 2020 aufgelegt und hat sich an drei Immobilien beteiligt. Die Immobilienkäufe wurden über Bankdarlehen und Anlegergelder finanziert. Anleger hatten sich insgesamt mit rund 12 Millionen Euro an dem Fonds beteiligt. Ihre Hoffnungen auf eine gewinnbringende Kapitalanlage wurden jedoch enttäuscht.

 

„Stille Liquidation“ des Fonds

 

Die Eröffnung der vorläufigen Insolvenzverfahrens ist für die Anleger ein neuer Tiefpunkt. Überraschend kommt diese Entwicklung allerdings nicht. Nach der Insolvenz der d.i.i. Investment GmbH 2024 hatte die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft die Fondsverwaltung übernommen. Diese teilte Anfang 2025 mit, dass eine „stille Liquidation“ des Fonds geplant sei, d.h. die Fondsimmobilien verkauft werden sollten. Schon damals war klar, dass auch ein Insolvenzantrag folgen könnte, wenn der Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Darlehen zu tilgen und weitere Kosten zu decken.

Dieses Szenario ist eingetreten und das Amtsgericht Wiesbaden hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Nun wird geprüft, ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Wenn das der Fall ist, können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Für die Anleger ist das allerdings nicht möglich. Denn sie sind durch ihre Beteiligung am dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 zu Mitgesellschaftern geworden und stehen somit auch im wirtschaftlichen Risiko. Erst wenn die Forderungen der Gläubiger erfüllt sind und dann noch etwas übrig ist, kann es eine Auszahlung an die Anleger geben.

 

Anleger müssen über Risiken aufgeklärt werden

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„Das zeigt, dass die Anleger hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten müssen. Um diese abzuwehren, kann geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Forderungen können sich u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler richten, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben. Ebenso müssen die Anleger im Emissionsprospekt alle wichtigen Informationen für ihre Anlageentscheidung erhalten. „Sind die Prospektangaben fehlerhaft oder unvollständig, können ebenfalls Schadenersatzansprüche bestehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern des Fonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.