Rückrufservice

dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 vor der Liquidierung

Anleger des Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Grund ist, dass die Liquidierung des Immobilienfonds geplant ist. Das teilte die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die Verwaltung des Fonds nach der Insolvenz der d.i.i. Investment GmbH im Mai 2024 übernommen hat, den Anlegern nun mit.

Der Fonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG wurde 2020 als geschlossener Publikums-AIF aufgelegt. Anleger beteiligten sich mit rund 12 Millionen Euro an dem Fonds, der wiederum in Immobilien investierte. Eine Immobilie in Hamburg wurde schon bei der Auflage in den Fonds eingebracht, 2022 folgten zwei weitere Immobilien in Nürnberg und eine in Troisdorf. Finanziert wurden die Immobilienkäufe mit den Anlegergeldern und Bankdarlehen.

„Investitionen in Immobilien werden in Anlageberatungsgesprächen auch gerne als sichere Geldanlage in Betongold dargestellt. Dass dieses Betongold auch Risse bekommen kann und nicht die erhoffte Rendite abwirft, mussten auch die Anleger des dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 erfahren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Denn durch Veränderungen auf dem Immobilienmarkt entwickelte sich der Fonds nicht wie erhofft. Sinkende Immobilienpreise bei stark steigenden Darlehenszinsen ließen die Liquidität der Fondsgesellschaft abschmelzen. Das habe wiederum dazu geführt, dass notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Immobilien nicht durchgeführt und somit auch keine Mieterhöhungen umgesetzt werden konnten, wie Paribus den Anlegern mit Schreiben vom 9. Januar 2025 mitteilte.

Eine wirtschaftliche tragfähige Lösung sei für den Fonds nicht gefunden worden. Daher sei nun die „stille Liquidation“ des Fonds geplant, sofern die darlehensgebenden Banken zustimmen. Geplant ist, die Fondsimmobilien möglichst zeitnah zu verkaufen. Der Verkaufserlös dient zunächst der Tilgung der Darlehen und Deckung der anfallenden Kosten. Bleibt dann noch etwas Geld übrig, könnte noch eine Auszahlung an die Anleger erfolgen. Möglich ist aber auch, dass der Verkaufserlös nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. Dann könnte auch noch ein Insolvenzantrag folgen, teilte Paribus weiter mit.

Für den Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 wurde bereits Insolvenzantrag gestellt und das vorläufige Insolvenzverfahren im Oktober 2024 eröffnet.

Auch für die Anleger des dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 stellt sich die Situation alles andere als rosig dar. Um sich vor den drohen finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Ansprüche können z.B. gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn sie nicht über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. So sind Immobilienfonds den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt mit sinkenden Mieteinahmen, Leerständen etc. ausgesetzt. Hinzu kommen noch die langen Laufzeiten und die erschwerte Handelbarbeit der Anteile. Zudem war für die Anleger des dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 zunächst nicht klar, in welche Objekte investiert wird, da zum Zeitpunkt der Prospekterstellung erst eine Fondsimmobilie feststand. „Auch ein solcher Semi-Blind-Pool erhöht das Risiko für die Anleger“, so Rechtsanwalt Seifert. Wurden die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage oder über die Provisionen für die Anlageberater nicht ausreichend aufgeklärt, können sie Anspruch auf Schadenersatz haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.