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dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 vor der Liquidierung

Anleger des Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Grund ist, dass die Liquidierung des Immobilienfonds geplant ist. Das teilte die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die Verwaltung des Fonds nach der Insolvenz der d.i.i. Investment GmbH im Mai 2024 übernommen hat, den Anlegern nun mit.

Der Fonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG wurde 2020 als geschlossener Publikums-AIF aufgelegt. Anleger beteiligten sich mit rund 12 Millionen Euro an dem Fonds, der wiederum in Immobilien investierte. Eine Immobilie in Hamburg wurde schon bei der Auflage in den Fonds eingebracht, 2022 folgten zwei weitere Immobilien in Nürnberg und eine in Troisdorf. Finanziert wurden die Immobilienkäufe mit den Anlegergeldern und Bankdarlehen.

„Investitionen in Immobilien werden in Anlageberatungsgesprächen auch gerne als sichere Geldanlage in Betongold dargestellt. Dass dieses Betongold auch Risse bekommen kann und nicht die erhoffte Rendite abwirft, mussten auch die Anleger des dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 erfahren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Denn durch Veränderungen auf dem Immobilienmarkt entwickelte sich der Fonds nicht wie erhofft. Sinkende Immobilienpreise bei stark steigenden Darlehenszinsen ließen die Liquidität der Fondsgesellschaft abschmelzen. Das habe wiederum dazu geführt, dass notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Immobilien nicht durchgeführt und somit auch keine Mieterhöhungen umgesetzt werden konnten, wie Paribus den Anlegern mit Schreiben vom 9. Januar 2025 mitteilte.

Eine wirtschaftliche tragfähige Lösung sei für den Fonds nicht gefunden worden. Daher sei nun die „stille Liquidation“ des Fonds geplant, sofern die darlehensgebenden Banken zustimmen. Geplant ist, die Fondsimmobilien möglichst zeitnah zu verkaufen. Der Verkaufserlös dient zunächst der Tilgung der Darlehen und Deckung der anfallenden Kosten. Bleibt dann noch etwas Geld übrig, könnte noch eine Auszahlung an die Anleger erfolgen. Möglich ist aber auch, dass der Verkaufserlös nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. Dann könnte auch noch ein Insolvenzantrag folgen, teilte Paribus weiter mit.

Für den Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 wurde bereits Insolvenzantrag gestellt und das vorläufige Insolvenzverfahren im Oktober 2024 eröffnet.

Auch für die Anleger des dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 stellt sich die Situation alles andere als rosig dar. Um sich vor den drohen finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Ansprüche können z.B. gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn sie nicht über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. So sind Immobilienfonds den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt mit sinkenden Mieteinahmen, Leerständen etc. ausgesetzt. Hinzu kommen noch die langen Laufzeiten und die erschwerte Handelbarbeit der Anteile. Zudem war für die Anleger des dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 zunächst nicht klar, in welche Objekte investiert wird, da zum Zeitpunkt der Prospekterstellung erst eine Fondsimmobilie feststand. „Auch ein solcher Semi-Blind-Pool erhöht das Risiko für die Anleger“, so Rechtsanwalt Seifert. Wurden die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage oder über die Provisionen für die Anlageberater nicht ausreichend aufgeklärt, können sie Anspruch auf Schadenersatz haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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