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dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 im Insolvenzverfahren – Möglichkeiten der Anleger

Das Amtsgericht Wiesbaden hat über die Gesellschaft des Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 am 5. August 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 10 IN 453/24). Für die Anleger wird immer deutlicher, dass ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen.

Der geschlossene Fonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 wurde als Publikums-AIF aufgelegt, an dem sich auch private Anleger mit einer Mindestbeteiligung in Höhe von 10.000 Euro beteiligen konnten. Der Fonds beteiligte sich indirekt über eine inzwischen ebenfalls insolvente Zielgesellschaft an Wohnobjekten in Köln, Dortmund und Celle.

Die schwierige Situation auf dem Immobilienmarkt ging auch an dem Fonds nicht spurlos vorbei. Nachdem die Holding d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und mehrere Tochtergesellschaften 2024 Insolvenz anmelden mussten, teilt auch die Fondsgesellschaft dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG dieses Schicksal. Die Hoffnung auf Renditen hat sich für die Anleger nicht erfüllt, stattdessen müssen sie mit hohen finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust rechnen.

Gläubiger der Fondsgesellschaft können ihre Forderungen in dem Insolvenzverfahren zwar bis zum 14. Oktober 2025 anmelden. Das gilt jedoch nicht für die Anleger. Sie sind durch den Erwerb der Fondsanteile zu Mitgesellschaftern geworden und können daher keine Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen.

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können Anleger aber ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Forderungen können gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

So werden Investitionen in Immobilien in den Beratungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage angepriesen. Tatsächlich kann das sprichwörtliche Betongold auch schnell Risse bekommen. Ursächlich dafür können u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, steigende Baukosten, hohe Zinsen, Leerstände oder erhöhter Renovierungsbedarf sein. Hinzu kommt ein sog. Blind-Pool-Risiko, wenn noch nicht feststand, in welche Investitionsobjekte das Geld der Anleger fließen sollte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG muss einem Anleger sein Abfindungsguthaben in Höhe von rund 8.400 Euro auszahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit aktuellem Urteil entschieden (Az. 5 U 57/25). „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG die Zahlung an unseren Mandanten nicht verweigern darf und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.