Das Amtsgericht Wiesbaden hat über die Gesellschaft des Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 am 5. August 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 10 IN 453/24). Für die Anleger wird immer deutlicher, dass ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen.
Der geschlossene Fonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 wurde als Publikums-AIF aufgelegt, an dem sich auch private Anleger mit einer Mindestbeteiligung in Höhe von 10.000 Euro beteiligen konnten. Der Fonds beteiligte sich indirekt über eine inzwischen ebenfalls insolvente Zielgesellschaft an Wohnobjekten in Köln, Dortmund und Celle.
Die schwierige Situation auf dem Immobilienmarkt ging auch an dem Fonds nicht spurlos vorbei. Nachdem die Holding d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und mehrere Tochtergesellschaften 2024 Insolvenz anmelden mussten, teilt auch die Fondsgesellschaft dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG dieses Schicksal. Die Hoffnung auf Renditen hat sich für die Anleger nicht erfüllt, stattdessen müssen sie mit hohen finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust rechnen.
Gläubiger der Fondsgesellschaft können ihre Forderungen in dem Insolvenzverfahren zwar bis zum 14. Oktober 2025 anmelden. Das gilt jedoch nicht für die Anleger. Sie sind durch den Erwerb der Fondsanteile zu Mitgesellschaftern geworden und können daher keine Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen.
Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können Anleger aber ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Forderungen können gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
So werden Investitionen in Immobilien in den Beratungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage angepriesen. Tatsächlich kann das sprichwörtliche Betongold auch schnell Risse bekommen. Ursächlich dafür können u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, steigende Baukosten, hohe Zinsen, Leerstände oder erhöhter Renovierungsbedarf sein. Hinzu kommt ein sog. Blind-Pool-Risiko, wenn noch nicht feststand, in welche Investitionsobjekte das Geld der Anleger fließen sollte.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
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