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dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 im vorläufigen Insolvenzverfahren

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hatte im Frühling für sich und eine Reihe von Tochtergesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Zu den insolventen Tochtergesellschaften zählt auch die d.i.i. Investment GmbH, die für die Verwaltung des Fonds zuständig war. Auch wenn inzwischen die Hamburger Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung der meisten d.i.i.-Fonds übernommen hat, wirkt sich die Insolvenz jetzt auch auf die Anleger des Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Der Immobilienfonds hatte ein geplantes Investitionsvolumen von rund 40 Millionen Euro bei einer Laufzeit bis Ende 2033. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Ihnen wurde eine Gesamtrendite vom 186 Prozent prognostiziert. Doch statt mit der Rendite müssen sich die Anleger nun mit finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust des investierten Geldes beschäftigen.

Im Insolvenzverfahren können die Anleger keine Ansprüche anmelden, da sie mit ihren Beteiligungen zu Mitgesellschaftern der Fondsgesellschaft geworden sind. „Dennoch muss ihr Geld nicht endgültig verloren sein. Möglicherweise können sie Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ansprüche auf Schadenersatz können gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Erfahrungsgemäß wurden Beteiligungen an Immobilienfonds in Beratungsgesprächen häufig als sicher dargestellt. Durch Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leerstände oder sinkende Mieteinnahmen können die Fondsgesellschaften aber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Daher hätten die Anleger vor ihrer Anlageentscheidung über die Risiken und auch über die Provisionen für die Anlageberater genau aufgeklärt werden müssen. „Ist diese Aufklärung nicht erfolgt oder wurden die bestehenden Risiken verharmlost, können die Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Über den Immobilienfonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG hat das Amtsgericht Frankfurt am 9. Oktober 2024 das Insolvenzverfahren eröffnet.

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Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

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