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DR Deutsche Rücklagen GmbH - Geld von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) steckt in riskanten Anleihen

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Die DR Deutsche Rücklagen GmbH hat drei Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten bis 2026, 2029 und 2031 aufgelegt. Bei den für den 13. Februar 2025 geplanten Gläubigerversammlungen sollte es offenbar um eine Änderung der Anleihebedingungen gehen, wie tagesschau.de am 6. Februar 2025 berichtete. Demnach sollten die Gläubiger über längere Laufzeiten und geänderte Zinsbedingungen abstimmen. „Derartige geplante Änderungen der Anleihebedingungen sind selten ein gutes Zeichen für die Anleger. Vielmehr sind sie häufig ein Hinweis auf massive wirtschaftliche Schwierigkeiten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wie es nach der Absage der Gläubigerversammlung weitergeht und was auf die Anleger zukommen wird, ist völlig offen. Auch die Insolvenz kann nicht ausgeschlossen werden. Für betroffene Wohnungseigentümergemeinschaften geht es daher um viel Geld. Ihre Rücklagen für Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen stecken zumindest teilweise in den Anleihen der Deutsche Rücklagen GmbH. Wie tagesschau.de berichtete, geht es dabei oft um hohe Summen im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Involviert sind dem Bericht zu Folge  die Wiesbadener Consigma-Gruppe und die Hamburger Hausverwaltung Kallmeyer und Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH. Letztere hat inzwischen offenbar Insolvenzantrag gestellt.

Fraglich ist, ob die Hausverwaltungen die Erhaltungsrücklagen der WEG überhaupt in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen investieren durften. Vorgesehen ist, dass die Rücklagen mündelsicher, d.h. ohne großes Risiko angelegt werden muss. Zudem muss das Geld im Notfall schnell verfügbar und die vollständige Rückzahlung gewährleistet sein. Ob dies bei den Anleihen der Deutsche Rücklagen der Fall ist, kann angezweifelt werden.

Zumal die Gesellschaft auch ins Visier der Finanzaufsicht BaFin geraten ist. Im Februar 2024 veröffentlichte die BaFin, dass die DR Deutsche Rücklagen GmbH den erforderlichen Verkaufsprospekt für die „DR Rücklagen Anleihe 2026“ nicht vorgelegt habe. Im März 2024 ordnete die BaFin an, dass die DR Deutsche Rücklagen GmbH ihr Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss. Die Gesellschaft habe Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträgern „partiarische Darlehen" angeboten und damit das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben.

„Partiarische Darlehen gelten als besonders riskant. Für den Darlehensgeber besteht ein Totalverlust-Risiko. Von daher sind die Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaften bei der DR Deutsche Rücklagen keineswegs sicher angelegt. Das Risiko erheblicher finanzieller Verluste zeigt sich nun deutlich. Zudem ist das investierte Geld aufgrund der Kündigungsfristen auch nicht schnell verfügbar“, so Rechtsanwalt Seifert.

Seit Ende vergangenen Jahres ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt.

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Betroffene WEG und andere Anleger der DR Deutsche Rücklagen sollten nun ihre rechtliche Möglichkeiten inkl. der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern und Wohnungseigentümergemeinschaften zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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