Rückrufservice

DR Deutsche Rücklagen - Hausverwaltung Kallmeyer & Nagel ebenfalls insolvent

Die Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH hat Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH gesteckt. Inzwischen sind beide Gesellschaften insolvent und die WEG fürchten um ihr Geld. Über die Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH hat das Amtsgericht Hamburg am 1. April 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67c IN 19/25). Gleiches gilt für die Kallmeyer & Nagel Immobilien GmbH (Az.: 67c IN 30/25).

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz müssen Rücklagen, die Wohnungseigentümergemeinschaften für Instandhaltungsarbeiten gebildet haben, mündelsicher angelegt werden. „Geldanlagen mit einem nennenswerten Risiko sind demnach ungeeignet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch haben verschiedene Hausverwaltungen wie Kallmeyer & Nagel das Geld der WEG in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen investiert. Mit dem Geld der Anleger hat diese wiederum partiarische Darlehen an Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträger gegeben. Partiarische Darlehen sind allgemein riskant. „Von einer mündelsicheren Geldanlage kann bei den Anleihen daher sicher nicht die Rede sein. Somit dürften die Hausverwaltungen gegen ihre Pflicht verstoßen haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Betroffene WEG können daher Forderungen gegen die Hausverwaltungen geltend machen.

Bei Kallmeyer & Nagel bleibt nur noch die Möglichkeit, die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dazu haben die Wohnungseigentümergemeinschaften Zeit bis zum 5. Mai 2025. Auch wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen, sollten die Forderungen angemeldet werden. „Es ist ein erster Schritt, um die drohenden Verluste einzudämmen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zudem können auch Schadenersatzansprüche direkt gegen die DR Deutsche Rücklagen GmbH bestehen. Über die Gesellschaft wurde am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können auch hier die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bestehen. Diese hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage und partiarischen Darlehen aufklären müssen. Zumal die Finanzaufsicht Bafin im Februar 2024 bemängelt hat, dass die DR Deutsche Rücklagen den erforderlichen Verkaufsprospekt für die „DR Rücklagen Anleihe 2026“ nicht vorgelegt habe. Zudem ordnete die Bafin an, dass die DR Deutsche Rücklagen ihr Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. „Wurden die Risiken verharmlost oder verschwiegen, können sich die Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wohnungseigentümergemeinschaften zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.