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DR Deutsche Rücklagen - Hausverwaltung Kallmeyer & Nagel ebenfalls insolvent

Die Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH hat Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH gesteckt. Inzwischen sind beide Gesellschaften insolvent und die WEG fürchten um ihr Geld. Über die Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH hat das Amtsgericht Hamburg am 1. April 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67c IN 19/25). Gleiches gilt für die Kallmeyer & Nagel Immobilien GmbH (Az.: 67c IN 30/25).

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz müssen Rücklagen, die Wohnungseigentümergemeinschaften für Instandhaltungsarbeiten gebildet haben, mündelsicher angelegt werden. „Geldanlagen mit einem nennenswerten Risiko sind demnach ungeeignet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch haben verschiedene Hausverwaltungen wie Kallmeyer & Nagel das Geld der WEG in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen investiert. Mit dem Geld der Anleger hat diese wiederum partiarische Darlehen an Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträger gegeben. Partiarische Darlehen sind allgemein riskant. „Von einer mündelsicheren Geldanlage kann bei den Anleihen daher sicher nicht die Rede sein. Somit dürften die Hausverwaltungen gegen ihre Pflicht verstoßen haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Betroffene WEG können daher Forderungen gegen die Hausverwaltungen geltend machen.

Bei Kallmeyer & Nagel bleibt nur noch die Möglichkeit, die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dazu haben die Wohnungseigentümergemeinschaften Zeit bis zum 5. Mai 2025. Auch wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen, sollten die Forderungen angemeldet werden. „Es ist ein erster Schritt, um die drohenden Verluste einzudämmen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zudem können auch Schadenersatzansprüche direkt gegen die DR Deutsche Rücklagen GmbH bestehen. Über die Gesellschaft wurde am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können auch hier die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bestehen. Diese hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage und partiarischen Darlehen aufklären müssen. Zumal die Finanzaufsicht Bafin im Februar 2024 bemängelt hat, dass die DR Deutsche Rücklagen den erforderlichen Verkaufsprospekt für die „DR Rücklagen Anleihe 2026“ nicht vorgelegt habe. Zudem ordnete die Bafin an, dass die DR Deutsche Rücklagen ihr Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. „Wurden die Risiken verharmlost oder verschwiegen, können sich die Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

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