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Drei Jahre VW Abgasskandal – Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche

Vor etwas mehr als drei Jahren flog der VW-Abgasskandal in den USA auf. Weltweit waren rund 11 Millionen Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen, davon ca. 2,5 Millionen in Deutschland.


Der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware wurde in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Anders als in den USA haben die deutschen Autokäufer keine Entschädigung erhalten. „Mehr als ein Software-Update haben die betroffenen Verbraucher in Deutschland nicht zu erwarten. Sie müssen ihre Ansprüche schon selbst aktiv einklagen. Dann bestehen auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
 

Allerdings sollten die betroffenen Autokäufer handeln, wenn sie ihre Forderungen durchsetzen wollen, da Ansprüche gegen VW möglicher Weise verjähren. Bislang haben viele Käufer von der Geltendmachung ihrer Ansprüche noch abgesehen. Nun bieten sich ihnen bis Jahresende zwei Möglichkeiten. Sie können sich der Musterklage anschließen. Allerdings müssten sie dann selbst nach einer positiven Entscheidung für die Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche nach dem Musterverfahren immer noch individuell einklagen. „Daher können Jahre vergehen, bis der Verbrauchter tatsächlich Schadensersatz erhält“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Gerade für geschädigte Autokäufer mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Einzelklage daher vielfach der erfolgversprechendere Weg. Sie führt schneller und genauer zum Ziel.


Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht hat. Das führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann und der Verbraucher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückerhält. „Angesichts von Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen oder drohenden Fahrverboten für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags in der Regel auch dann noch finanziell interessant, wenn ein Nutzungsersatz gezahlt werden muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

 
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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.