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Drei Jahre VW Abgasskandal – Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche

Vor etwas mehr als drei Jahren flog der VW-Abgasskandal in den USA auf. Weltweit waren rund 11 Millionen Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen, davon ca. 2,5 Millionen in Deutschland.


Der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware wurde in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Anders als in den USA haben die deutschen Autokäufer keine Entschädigung erhalten. „Mehr als ein Software-Update haben die betroffenen Verbraucher in Deutschland nicht zu erwarten. Sie müssen ihre Ansprüche schon selbst aktiv einklagen. Dann bestehen auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
 

Allerdings sollten die betroffenen Autokäufer handeln, wenn sie ihre Forderungen durchsetzen wollen, da Ansprüche gegen VW möglicher Weise verjähren. Bislang haben viele Käufer von der Geltendmachung ihrer Ansprüche noch abgesehen. Nun bieten sich ihnen bis Jahresende zwei Möglichkeiten. Sie können sich der Musterklage anschließen. Allerdings müssten sie dann selbst nach einer positiven Entscheidung für die Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche nach dem Musterverfahren immer noch individuell einklagen. „Daher können Jahre vergehen, bis der Verbrauchter tatsächlich Schadensersatz erhält“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Gerade für geschädigte Autokäufer mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Einzelklage daher vielfach der erfolgversprechendere Weg. Sie führt schneller und genauer zum Ziel.


Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht hat. Das führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann und der Verbraucher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückerhält. „Angesichts von Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen oder drohenden Fahrverboten für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags in der Regel auch dann noch finanziell interessant, wenn ein Nutzungsersatz gezahlt werden muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

 
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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.