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Drei Jahre VW Abgasskandal – Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche

Vor etwas mehr als drei Jahren flog der VW-Abgasskandal in den USA auf. Weltweit waren rund 11 Millionen Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen, davon ca. 2,5 Millionen in Deutschland.


Der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware wurde in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Anders als in den USA haben die deutschen Autokäufer keine Entschädigung erhalten. „Mehr als ein Software-Update haben die betroffenen Verbraucher in Deutschland nicht zu erwarten. Sie müssen ihre Ansprüche schon selbst aktiv einklagen. Dann bestehen auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
 

Allerdings sollten die betroffenen Autokäufer handeln, wenn sie ihre Forderungen durchsetzen wollen, da Ansprüche gegen VW möglicher Weise verjähren. Bislang haben viele Käufer von der Geltendmachung ihrer Ansprüche noch abgesehen. Nun bieten sich ihnen bis Jahresende zwei Möglichkeiten. Sie können sich der Musterklage anschließen. Allerdings müssten sie dann selbst nach einer positiven Entscheidung für die Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche nach dem Musterverfahren immer noch individuell einklagen. „Daher können Jahre vergehen, bis der Verbrauchter tatsächlich Schadensersatz erhält“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Gerade für geschädigte Autokäufer mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Einzelklage daher vielfach der erfolgversprechendere Weg. Sie führt schneller und genauer zum Ziel.


Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht hat. Das führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann und der Verbraucher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückerhält. „Angesichts von Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen oder drohenden Fahrverboten für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags in der Regel auch dann noch finanziell interessant, wenn ein Nutzungsersatz gezahlt werden muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

 
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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.