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dreizeichen Stiftung – BaFin weitet Ermittlungen gegen Baum Arche aus

Bei den Anlegern der Baum Arche eG sollten spätestens jetzt die Alarmglocken schrillen, die BaFin weitet ihre Ermittlungen aus. Wie die Finanzdienstleistungsaufsicht am 11. Oktober 2022 mitteilte, steckt hinter dem Angebot der Baum Arche in Wälder zu investieren, die dreizeichen Stiftung. Diese wurde jedoch schon am 29. August 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt aufgehoben.

Die BaFin hatte bereits Ende September vor dem Angebot der Baum Arche gewarnt. Die Genossenschaft habe weder einen erforderlichen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt für die Geldanlage vorgelegt, noch verfüge sie über die notwendige Erlaubnis für das Betreiben von Einlagegeschäften. Zudem sei sie auch nicht im deutschen Genossenschaftsregister eingetragen.

Nun weitet die BaFin ihre Ermittlungen gegen die Baum Arche aus, nachdem bekannt geworden ist, dass hinter dem Angebot die dreizeichen Stiftung steht und ihre Konten als Geldsammelkonten zur Verfügung stellt. Die BaFin weist darauf hin, dass auch die dreizeichen Stiftung keine Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Zudem wurde die Stiftung durch das Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 29. August 2022 von Amts wegen aufgehoben.

Die Baum Arche hat Anlegern angeboten, in Form von Genossenschaftsanteilen in Wald zu investieren und ihr Geld nachhaltig anzulegen. Dazu soll das Investment eine durchschnittliche Rendite in Höhe von 6,5 Prozent abwerfen.

Die Anleger dürften nach den Warnungen der BaFin beunruhigt sein. Wie die Finanzaufsicht schon im September warnte, gibt es Anzeichen, dass hinter dem Investment der Baum Arche eG ein betrügerisches Angebot steht. Die Sorgen der Anleger dürften nach den neuesten Entwicklungen nicht kleiner geworden sein.

„Um ihr Geld zu schützen, sollten die Anleger nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommen u.a. auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater oder -vermittler, wenn diese nicht über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Ebenso können auch Ansprüche gegen die Gesellschaft bestehen, wenn sie nicht die notwendige Erlaubnis der BaFin hatte“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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