Rückrufservice

Drohende Verjährung im Mercedes Abgasskandal Ende 2022

14.11.2022

Seit 2018 musste Mercedes verschiedene Diesel-Modelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen. Grund für den verpflichtenden Rückruf ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, die in der Werkstatt entfernt werden musste. Betroffene Mercedes-Kunden haben im Abgasskandal zwar gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, allerdings sollten sie die Verjährung ihrer Ansprüche im Auge behalten.

Im Abgasskandal gilt die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist. Dabei setzt die Verjährungsfrist am Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Die Rechtsprechung tendiert dazu, dass diese Kenntnis spätestens mit Erhalt des Rückrufschreibens vorliegt. „Das bedeutet, dass Mercedes-Fahrer, die im Laufe des Jahres 2019 einen verpflichtenden Rückruf erhalten haben, ihre Schadenersatzansprüche bis spätestens zum 31.12.2022 geltend machen sollten, damit sie nicht verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mercedes steht zwar nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die vom KBA beanstandeten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen das jedoch anders und haben inzwischen entschieden, dass Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und schadenersatzpflichtig ist. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt.

Zudem entwickelt sich die Rechtsprechung im Abgasskandal weiter verbraucherfreundlich. So hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 14. Juli 2022 entschieden, dass er die im Dieselskandal viel diskutierten Thermofenster für unzulässig hält und die Käufer daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen können (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Abschalteinrichtungen können nur dann ausnahmsweise zulässig sein, um den Motor vor unmittelbarer Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. „Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Verschleiß schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem hat der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in einem weiteren Verfahren zum Abgasskandal in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht, dass Autohersteller auch dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt haben (Az.: C-100/21). Vorsatz und Sittenwidrigkeit müssen dem Autohersteller dann nicht nachgewiesen werden. Mit einem Urteil des EuGH wird in einigen Wochen gerechnet. „Folgt der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts würde das die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen weiter erleichtern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Allerdings müssen Mercedes-Fahrer im Blick behalten, dass ihre Schadenersatzansprüche am 31.12.2022 verjähren könnten. Daher sollten sie jetzt handeln.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal, Mercedes News

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.