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Drohendes Fahrverbot in Mainz – Diesel-Fahrern läuft die Zeit davon

Es war zu erwarten – auch in Mainz sind Diesel-Fahrverbote deutlich näher gerückt. Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Verwaltungsgericht Mainz am 24. Oktober 2018 entschieden, dass die Stadt Diesel-Fahrverbote vorbereiten muss.

 

Wie in zahlreichen anderen Städten liegt auch in Mainz die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid über den Grenzwerten. Dagegen muss die Stadt etwas tun. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass die Stadt den Luftreinhalteplan bis April 2019 überarbeiten und Fahrverbote für ältere Diesel aufnehmen muss. Die Fahrverbote sollen dann spätestens zum 1. September 2019 umgesetzt werden. Ob sie für einzelne Straßenzüge oder ganze Zonen gelten sollen, ließ das Gericht offen.

 

Eine kleine Hoffnung für Diesel-Fahrer gibt es noch. Sollten es gelingen, den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Mittel in den ersten sechs Monaten 2019 einzuhalten, könne von Fahrverboten abgesehen werden, so das Verwaltungsgericht. Das ist der Stadt Mainz bisher allerdings nicht gelungen und ob die angekündigten Maßnahmen ausreichen werden, die Luftbelastung zu reduzieren, darf angezweifelt werden. Zumal Hardware-Nachrüstungen für Diesel-Fahrzeuge – sollten sie überhaupt angeboten werden – wohl nicht vor 2019 kommen werden.

 

Nach Hamburg, Stuttgart, Berlin oder Frankfurt muss auch in Mainz mit Fahrverboten gerechnet werden. Auch wenn das Verwaltungsgericht Mainz hier noch eine Hintertür offengelassen und der Stadt die Chance gegeben hat, bis Mitte 2019 für saubere Luft zu sorgen, können sich betroffene Dieselfahrer nicht darauf verlassen, dass dies tatsächlich gelingt. Fahrverbote werden in vielen deutschen Städten im kommenden Jahr immer realistischer. Gleichzeitig läuft den vom VW-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern die Zeit davon. „Sie haben gute Aussichten, aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können, wie zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile zeigen. Allerdings müssen sie handeln, da ihre Ansprüche gegen VW Ende 2018 verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, Stuttgart.

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Eine Option zu Schadensersatzklagen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung sein. Der Widerruf ist unabhängig davon möglich, ob das Fahrzeug direkt vom Abgasskandal betroffen ist und ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Partner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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