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Dubai Real Estate Direkt - Anleger können Schadensersatz geltend machen

Miteigentum an Wohnungen in Dubai – das hörte sich nach einer gewinnbringenden Geldanlage an. Die Anleger, die sich an den Direktinvestments Dubai Real Estate Direkt beteiligt haben, erleben allerdings das Gegenteil. Auszahlungen bleiben seit einiger Zeit aus. Anleger fürchten um ihr investiertes Geld.

Das hörte sich alles noch anders an als das Emissionshaus Steiner + Company die Direktinvestments Dubai Real Estate auf den Markt brachte. Anleger sollten über Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge Miteigentum an Immobilen in Dubai erwerben können. Das Risiko der Anleger sollte durch ein durchgängiges Sicherungskonzept gering sein. Denn das Geld der Anleger sei „grundbuchlich abgesichert“, hieß es. Zudem übernehme die Engel & Völkers Resorts GmbH, ein „Lizenzpartner“ der Engel & Völkers Gruppe, die gesamtschuldnerische Mithaft für die Erfüllung aller Zahlungsansprüche der Anleger, bzw. Käufer gegen den Verkäufer.

Einige Jahre später kann von einem durchgängigen Sicherungskonzept oder gar einer sicheren Kapitalanlage keine Rede mehr sein. Die Engel & Völkers Resorts GmbH wird seit Anfang 2018 liquidiert und die Investitionen der Anleger sind offensichtlich nicht grundbuchlich abgesichert. Nach den Verträgen soll der Anleger nur dann einen Anspruch auf Eintrag ins Grundbuch haben, wenn der „Rückkauf“ durch den Verkäufer scheitern sollte.

„Eine seriöse Absicherung in Form eines Grundbucheintrags ist das nicht. Zudem scheinen die Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge nichts anderes als ein unbesichertes Nachrangdarlehen zu sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, Stuttgart.

In § 8 der Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge ist geregelt, dass die Ansprüche der Anleger bzw. der Käufer nachrangig behandelt werden und hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurücktreten. Das bedeutet auch, dass sie keine Ansprüche geltend machen können, die den Verkäufer in die Insolvenz treiben könnten. „Nachrangdarlehen sind für die Anleger mit einem großen Risiko behaftet. Da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden, kann das eingesetzte Kapital komplett verloren sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zahlungen an die Anleger sind inzwischen seit einigen Jahren ausgeblieben. Die S+C Treuhand versucht inzwischen Ansprüche gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. und andere Anspruchsgegner gerichtlich durchzusetzen. Rechtskräftige Urteile liegen bislang nicht vor.

„Die Anleger haben noch weitere Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Seifert. Nachrangdarlehen sind für Anleger hochriskante Geldanlagen. Über die Risiken hätten die Anlegerberater bzw. -vermittler die Anleger aufklären müssen. „Sind sie dieser Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.