Im Wohnmobil-Abgasskandal hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Wie die DUH Ende November mitteilte, wirft sie der Behörde Untätigkeit bei der Überwachung des Abgasverhaltens von Wohnmobilen vor.
Hintergrund ist, dass die DUH schon Ende 2020 bei Messungen der Stickoxid-Emissionen bei zwei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato sehr hohe Werte festgestellt hat und die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten wurden. Folgende Abgasuntersuchungen bei sieben weiteren Wohnmobilen zeigten ebenfalls, dass der Stickoxid-Ausstoß zu hoch ist. Das KBA führte im Mai 2021 eigene Abgasmessungen durch und bestätigte hohe Stickoxid-Emissionen. Passiert ist seitdem jedoch nichts.
Da das KBA keine weiteren Maßnahmen ergriffen hat, um die Typengenehmigungen zu überprüfen, hat die DUH nun Klage eingereicht. Ziel ist, dass die vermeintlich unzulässigen Abschalteinrichtungen bei den betroffenen Wohnmobilen entfernt werden müssen.
Ein großer Teil der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile basiert auf einem Fiat Ducato. Die Klage der DUH kann dementsprechend große Auswirkungen haben. Ist die Klage erfolgreich, müssten die betroffenen Modelle umgerüstet und die unzulässigen Abschalteinrichtung entfernt werden. „Ist das nicht möglich, droht den Fahrzeugen sogar der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte schon im Sommer 2020 eine groß anlegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco durchführen lassen. Wie die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte, könnten rund 200.000 Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 betroffen sei. Ein großer Teil davon dürften wiederum Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato oder Iveco Daily sein.
Inzwischen haben bereits zahlreiche Gerichte Wohnmobil-Besitzern im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen. Die Gerichte kamen zu der Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Timers verwendet hat. Dieser sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden. Wenn die Abgasrückführung nach Ablauf der 22 Minuten deaktiviert wird, führt dies schließlich zu einen erhöhten Stickoxid-Ausstoß.
Zudem dürfte in vielen Wohnmobilen, die auf einem Fiat Ducato basieren, auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung verbaut sein. Zu den umstrittenen Thermofenstern hatte der EuGH erst mit Urteil vom 8. November 2022 klar gemacht, dass er sie für unzulässige Abschalteinrichtungen hält und hat damit die Position der Verbraucher im Abgasskandal noch einmal erheblich gestärkt (Az.: C-873/19).
„Bislang liegt im Abgasskandal zwar noch kein verpflichtender Rückruf des KBA für Wohnmobile vor. Das könnte sich nach der Klage der DUH aber ändern. Doch auch schon ohne einen Rückruf, haben Wohnmobil-Besitzer gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.
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