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DUH reicht Klage im Wohnmobil Abgasskandal ein

07.12.2022

Im Wohnmobil-Abgasskandal hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Wie die DUH Ende November mitteilte, wirft sie der Behörde Untätigkeit bei der Überwachung des Abgasverhaltens von Wohnmobilen vor.

Hintergrund ist, dass die DUH schon Ende 2020 bei Messungen der Stickoxid-Emissionen bei zwei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato sehr hohe Werte festgestellt hat und die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten wurden. Folgende Abgasuntersuchungen bei sieben weiteren Wohnmobilen zeigten ebenfalls, dass der Stickoxid-Ausstoß zu hoch ist. Das KBA führte im Mai 2021 eigene Abgasmessungen durch und bestätigte hohe Stickoxid-Emissionen. Passiert ist seitdem jedoch nichts.

Da das KBA keine weiteren Maßnahmen ergriffen hat, um die Typengenehmigungen zu überprüfen, hat die DUH nun Klage eingereicht. Ziel ist, dass die vermeintlich unzulässigen Abschalteinrichtungen bei den betroffenen Wohnmobilen entfernt werden müssen.

Ein großer Teil der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile basiert auf einem Fiat Ducato. Die Klage der DUH kann dementsprechend große Auswirkungen haben. Ist die Klage erfolgreich, müssten die betroffenen Modelle umgerüstet und die unzulässigen Abschalteinrichtung entfernt werden. „Ist das nicht möglich, droht den Fahrzeugen sogar der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte schon im Sommer 2020 eine groß anlegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco durchführen lassen. Wie die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte, könnten rund 200.000 Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 betroffen sei. Ein großer Teil davon dürften wiederum Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato oder Iveco Daily sein.

Inzwischen haben bereits zahlreiche Gerichte Wohnmobil-Besitzern im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen. Die Gerichte kamen zu der Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Timers verwendet hat. Dieser sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden. Wenn die Abgasrückführung nach Ablauf der 22 Minuten deaktiviert wird, führt dies schließlich zu einen erhöhten Stickoxid-Ausstoß.

Zudem dürfte in vielen Wohnmobilen, die auf einem Fiat Ducato basieren, auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung verbaut sein. Zu den umstrittenen Thermofenstern hatte der EuGH erst mit Urteil vom 8. November 2022 klar gemacht, dass er sie für unzulässige Abschalteinrichtungen hält und hat damit die Position der Verbraucher im Abgasskandal noch einmal erheblich gestärkt (Az.: C-873/19).

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„Bislang liegt im Abgasskandal zwar noch kein verpflichtender Rückruf des KBA für Wohnmobile vor. Das könnte sich nach der Klage der DUH aber ändern. Doch auch schon ohne einen Rückruf, haben Wohnmobil-Besitzer gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles
29.03.2023

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
16.03.2023

In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
08.03.2023

Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.