Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.
Wie auch andere offene Immobilienfonds muss der DWS Grundbesitz Europa mit den gestiegenen Rückgabewünsche der Anleger und den gleichzeitigen schwierigen Bedingungen auf dem Immobilienmarkt kämpfen. Um die Rückgabewünsche der Anleger erfüllen zu können, müssen häufig Fondsimmobilien verkauft werden, wobei es angesichts der sinkenden Nachfrage schwierig ist, adäquate Preise zu erzielen.
Anteile kumuliert um ca. 7,3 Prozent abgewertet
Die schwierigen Rahmenbedingungen wirken sich auch auf den Verkehrswert der Immobilien aus. Die DWS hat den Nettowert der Anteile am Grundbesitz Europa um insgesamt rund 7,3 Prozent abgewertet. Für die Anleger bedeutet dies einen erheblichen finanziellen Verlust.
Krise offener Immobilienfonds
Andere offene Immobilienfonds stecken in vergleichbaren Schwierigkeiten: So musste im Sommer 2024 der UniImmo Wohnen ZBI um 17 Prozent abgewertet werden. Auch die Anleger des Leading Cities Invest von KanAm mussten erhebliche Wertverluste hinnehmen. Inzwischen ist der Fonds geschlossen und wird abgewickelt. Zudem haben auch die offenen Immobilienfonds Wertgrund Wohnselect D, Fokus Wohnen Deutschland, UBS (D) Euroinvest Immobilien und der Habona Nahversorgungsfonds die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und sind geschlossen. Anleger kommen in dieser Zeit nicht an ihr Geld.
Risikoaufklärung der Anleger
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Die schwierige wirtschaftliche Situation zeigt, dass Beteiligungen an offenen Immobilienfonds für die Anleger nicht die sichere Kapitalanlage sind als die sie in den Anlageberatungsgesprächen oft beworben wurden. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die bestehenden Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leerstände und sinkende Mieteinnahmen oder erhöhten Reparatur- und Sanierungsbedarf aufgeklärt werden müssen. Zudem dürfen sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Geldanlagen vermittelt werden. „Haben die Anlageberater Risiken verschwiegen bzw. verharmlost, oder ihre Provisionen nicht offengelegt, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Aufklärung über Schließungsrisiko
Zudem hätten die Anleger auch über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds und die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme informiert werden müssen. Das hat der BGH bereits mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) entschieden.
Ebenso muss das Risiko auch im Basisinformationsblatt zutreffend bewertet werden.
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