Rückrufservice

E-Mobilität und Recht - Rückruf für 50.000 Tesla erst der Anfang

07.07.2022

Elon Musk wird sich ärgern: Über 50.000 Tesla-Modelle müssen zurückgerufen werden, weil das vielgelobte e-call-System – eigentlich zur Lebensrettung konzipiert – im Ernstfall ausfallen könnte. „Ab in die Werkstatt damit, reparieren und gut!“- vielleicht ist das zu kurz gesprungen, denn die aktuell vom Kraftfahrtbundesamt als Pflichtmaßnahme begleitete Aktion ist etwas, was sich nicht mal eben als Fehler beheben lässt. Rechtsanwalt Seifert von bruellmann.de aus Stuttgart: „Hier geht es auch ein bisschen um den Glauben an die Zukunft und den Nutzen von solchen Systemen, denn wenn ein Lebenserhaltungssystem nicht wirklich sicher ist, dann ist das wie ein Autopilot, der einen nur zu 99 % heile ans Ziel bringt!“

Die Stuttgarter Kanzlei will sich nach jahrelangem Engagement im Dieselskandal in Zukunft verstärkt den juristischen Seiten der e-mobilität widmen. Seifert: „Für Rechtsanwälte ist das ein komplett neues Rechtsgebiet, das Anteile aus Verkehrsrecht, IT-Recht, Ethik und Schadenersatzrecht zusammenführt!“ Und der Bedarf an Problemlösern wird steigen: denn so wie klar ist, dass es überhaupt nicht genug Energie und Versorgungszugänge für die E-Mobilität der Zukunft gibt, so klar ist auch, dass sich aus selbstfahrenden und selbstsichernden Systemen auch sich selbst vervielfältigende Probleme ergeben werden.

Das Beispiel Tesla zeigt, dass in Zeiten allergrößter Nachfrage die Umsatzoptimierung nur durch Abstriche in der Produktionsqualität möglich ist, denn zu lang dürfen Wartelisten derzeit nicht sein, wenn man als Szene-Player ernst genommen werden will.

Die Kanzlei Brüllmann hat sich im Laufe des Dieselskandals auf den VW-Bus konzentriert und vertritt heute hunderte von Bulli-Fahrern in Verfahren gegen den Volkswagen-Konzern. Insbesondere zur Thematik rund um den „Plötzlichen Öltod“ beim T5 gilt die Kanzlei als Vorreiter bei der Durchsetzung bei Kostenübernahmeansprüche gegenüber VW. Seifert: „Ebenso werden wir uns nun im Bereich e-Mobilität positionieren und dabei sicherlich auch einen Teil der bald anstehenden Probleme mit dokumentieren. Schon jetzt bietet die Kanzlei kostenlose Erstberatungen für Eigentümer von E-Mobilen an – vom Fahrrad bis zum Sportwagen, wobei der Fokus aktuell auf den Punkten

• Lieferzeiten
• Rückrufe
• Ansprüche von Besitzern gegenüber Vermietern, Versicherungen etc.
• Unfälle
• Gewährleistungsansprüche gegenüber Händlern
• Produkthaftungsansprüche gegenüber den Herstellern
• Batterieproblemen
liegt.

Verbraucherrecht

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Aktuelles
24.05.2023

Unternehmer, Handwerker und andere Dienstleister können auf ihren Rechnungen sitzenbleiben, wenn sie ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 2023 entschieden (Az.: C-97/22).
16.05.2023

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Flugreisenden bei Flugannullierungen mit Urteil vom 18. April 2023 gestärkt (Az.: X ZR 91/22). Demnach haben die Fluggäste auch dann Anspruch auf vollständige Erstattung der Kosten für Hin- und Rückflug, wenn nur ein Teil der Flugreise annulliert wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesamte Flugreise einheitlich gebucht wurde und nicht jede Etappe einzeln.
24.04.2023

Ein Urteil des OLG Celle vom 1. März 2023 zeigt, dass der Ausstieg aus einem großen Teil der Online-Coaching-Verträge sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer möglich ist (Az.: 3 U 85/22).
21.04.2023

Makler können Reservierungsgebühren nicht wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. April 2023 entschieden (Az.: I ZR 113/22). Folge ist, dass die Kunden eine in den AGB vereinbarte Reservierungsgebühr vom Makler zurückverlangen können.
19.04.2023

Beim Immobilienkauf wird regelmäßig auch eine Maklergebühr fällig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2022 haben Verbraucher, die in den vergangenen zwölf Monaten über die Vermittlung einer Sparkassen-Tochter eine Immobilie erworben haben, gute Chancen, die Maklerprovision zurückzuholen (Az.: I ZR 28/22).
18.04.2023

Das Landgericht Stuttgart hat vom Datenleck betroffenen Facebook-Nutzern mit Urteilen vom 28. Februar und 28. März 2023 immateriellen Schadenersatz zugesprochen (Az.: 24 O 56/22 und 54 O 165/22). Millionen Nutzer waren vom im Frühling 2021 bekannt gewordenen Datenleck bei Facebook betroffen. Inzwischen sprechen immer mehr Gerichte den Opfern Schadenersatz zu.