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E-Mobilität und Recht - Rückruf für 50.000 Tesla erst der Anfang

07.07.2022

Elon Musk wird sich ärgern: Über 50.000 Tesla-Modelle müssen zurückgerufen werden, weil das vielgelobte e-call-System – eigentlich zur Lebensrettung konzipiert – im Ernstfall ausfallen könnte. „Ab in die Werkstatt damit, reparieren und gut!“- vielleicht ist das zu kurz gesprungen, denn die aktuell vom Kraftfahrtbundesamt als Pflichtmaßnahme begleitete Aktion ist etwas, was sich nicht mal eben als Fehler beheben lässt. Rechtsanwalt Seifert von bruellmann.de aus Stuttgart: „Hier geht es auch ein bisschen um den Glauben an die Zukunft und den Nutzen von solchen Systemen, denn wenn ein Lebenserhaltungssystem nicht wirklich sicher ist, dann ist das wie ein Autopilot, der einen nur zu 99 % heile ans Ziel bringt!“

Die Stuttgarter Kanzlei will sich nach jahrelangem Engagement im Dieselskandal in Zukunft verstärkt den juristischen Seiten der e-mobilität widmen. Seifert: „Für Rechtsanwälte ist das ein komplett neues Rechtsgebiet, das Anteile aus Verkehrsrecht, IT-Recht, Ethik und Schadenersatzrecht zusammenführt!“ Und der Bedarf an Problemlösern wird steigen: denn so wie klar ist, dass es überhaupt nicht genug Energie und Versorgungszugänge für die E-Mobilität der Zukunft gibt, so klar ist auch, dass sich aus selbstfahrenden und selbstsichernden Systemen auch sich selbst vervielfältigende Probleme ergeben werden.

Das Beispiel Tesla zeigt, dass in Zeiten allergrößter Nachfrage die Umsatzoptimierung nur durch Abstriche in der Produktionsqualität möglich ist, denn zu lang dürfen Wartelisten derzeit nicht sein, wenn man als Szene-Player ernst genommen werden will.

Die Kanzlei Brüllmann hat sich im Laufe des Dieselskandals auf den VW-Bus konzentriert und vertritt heute hunderte von Bulli-Fahrern in Verfahren gegen den Volkswagen-Konzern. Insbesondere zur Thematik rund um den „Plötzlichen Öltod“ beim T5 gilt die Kanzlei als Vorreiter bei der Durchsetzung bei Kostenübernahmeansprüche gegenüber VW. Seifert: „Ebenso werden wir uns nun im Bereich e-Mobilität positionieren und dabei sicherlich auch einen Teil der bald anstehenden Probleme mit dokumentieren. Schon jetzt bietet die Kanzlei kostenlose Erstberatungen für Eigentümer von E-Mobilen an – vom Fahrrad bis zum Sportwagen, wobei der Fokus aktuell auf den Punkten

• Lieferzeiten
• Rückrufe
• Ansprüche von Besitzern gegenüber Vermietern, Versicherungen etc.
• Unfälle
• Gewährleistungsansprüche gegenüber Händlern
• Produkthaftungsansprüche gegenüber den Herstellern
• Batterieproblemen
liegt.

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