Rückrufservice

E-Mobilität und Recht - Rückruf für 50.000 Tesla erst der Anfang

Elon Musk wird sich ärgern: Über 50.000 Tesla-Modelle müssen zurückgerufen werden, weil das vielgelobte e-call-System – eigentlich zur Lebensrettung konzipiert – im Ernstfall ausfallen könnte. „Ab in die Werkstatt damit, reparieren und gut!“- vielleicht ist das zu kurz gesprungen, denn die aktuell vom Kraftfahrtbundesamt als Pflichtmaßnahme begleitete Aktion ist etwas, was sich nicht mal eben als Fehler beheben lässt. Rechtsanwalt Seifert von bruellmann.de aus Stuttgart: „Hier geht es auch ein bisschen um den Glauben an die Zukunft und den Nutzen von solchen Systemen, denn wenn ein Lebenserhaltungssystem nicht wirklich sicher ist, dann ist das wie ein Autopilot, der einen nur zu 99 % heile ans Ziel bringt!“

Die Stuttgarter Kanzlei will sich nach jahrelangem Engagement im Dieselskandal in Zukunft verstärkt den juristischen Seiten der e-mobilität widmen. Seifert: „Für Rechtsanwälte ist das ein komplett neues Rechtsgebiet, das Anteile aus Verkehrsrecht, IT-Recht, Ethik und Schadenersatzrecht zusammenführt!“ Und der Bedarf an Problemlösern wird steigen: denn so wie klar ist, dass es überhaupt nicht genug Energie und Versorgungszugänge für die E-Mobilität der Zukunft gibt, so klar ist auch, dass sich aus selbstfahrenden und selbstsichernden Systemen auch sich selbst vervielfältigende Probleme ergeben werden.

Das Beispiel Tesla zeigt, dass in Zeiten allergrößter Nachfrage die Umsatzoptimierung nur durch Abstriche in der Produktionsqualität möglich ist, denn zu lang dürfen Wartelisten derzeit nicht sein, wenn man als Szene-Player ernst genommen werden will.

Die Kanzlei Brüllmann hat sich im Laufe des Dieselskandals auf den VW-Bus konzentriert und vertritt heute hunderte von Bulli-Fahrern in Verfahren gegen den Volkswagen-Konzern. Insbesondere zur Thematik rund um den „Plötzlichen Öltod“ beim T5 gilt die Kanzlei als Vorreiter bei der Durchsetzung bei Kostenübernahmeansprüche gegenüber VW. Seifert: „Ebenso werden wir uns nun im Bereich e-Mobilität positionieren und dabei sicherlich auch einen Teil der bald anstehenden Probleme mit dokumentieren. Schon jetzt bietet die Kanzlei kostenlose Erstberatungen für Eigentümer von E-Mobilen an – vom Fahrrad bis zum Sportwagen, wobei der Fokus aktuell auf den Punkten

• Lieferzeiten
• Rückrufe
• Ansprüche von Besitzern gegenüber Vermietern, Versicherungen etc.
• Unfälle
• Gewährleistungsansprüche gegenüber Händlern
• Produkthaftungsansprüche gegenüber den Herstellern
• Batterieproblemen
liegt.

Verbraucherrecht

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Aktuelles

Für Online-Coaching hatte ein Teilnehmer tief in die Tasche gegriffen und insgesamt über 35.000 Euro für drei verschiedene Programme ausgegeben. Er erhält sein Geld nach einem Urteil des Landgerichts Trier vom 6. Februar 2026 (Az. 11 O 33/25) zurück. Da die Coachings unter Fernunterricht fielen, der Anbieter aber nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte, seien die geschlossenen Verträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seiner geleisteten Zahlungen, so das Gericht.

Wenn ein Online-Coaching unter Fernunterricht fällt, muss der Anbieter über die erforderliche behördliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügen. Ist das nicht der Fall, ist der Vertrag gemäß § 7 FernUSG nichtig. Das hat der Bundesgerichthof mit wegweisenden Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) entschieden.

Das Amtsgericht Amberg hat das Insolvenzverfahren über die NV Business Consulting GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. IN 460/25). Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun bis zum 22. April 2026 beim Insolvenzverwalter annehmen.

Insgesamt 60.000 Euro hätte ein Teilnehmer für ein Online-Coaching bezahlen sollen. Dazu kommt es nicht, denn das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 7. Januar 2026 (Az. 17 O 145/25) entschieden, dass der geschlossene Vertrag wegen Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig ist. Der Kläger bekommt daher das bereits geleistete Honorar in Höhe von 10.000 Euro zurück und muss auch die weiteren 50.000 Euro nicht zahlen.

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa muss einer Verbraucherin eine aussagekräftige und nachvollziehbare Auskunft über die Berechnung ihres Score-Werts erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteil vom 19. November 2025 entschieden (Az. 6 K 788/20.WI).Mit dem Bonitätsscore bildet die Schufa die Kreditwürdigkeit des Betroffenen ab. Ein schlechter Score-Wert kann die Kreditaufnahme oder auch den Abschluss von Verträgen erheblich erschweren. Schlechter Bonitätsscore – Kreditantrag abgelehnt 

Ob Solaranlagen oder Wärmepumpen – viele Verbraucher stehen einem Einstieg in nachhaltige und umweltfreundliche Energieträger offen gegenüber. Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Photovoltaikanlage fehlerhaft montiert wird, der Einbau einer Wärmepumpe sich verzögert oder ein Stromspeicher nicht die volle Leistung zeigt. „Das ist für die Verbraucher nicht nur ärgerlich, sondern kann auch bares Geld kosten.