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EECH

STAATSANWALTSCHAFT ERMITTELT GEGEN UNTERNEHMENSVERANTWORTLICHE

Stuttgart 06.01.2007

Das Emissionshauses European Energy Consult Holding AG (EECH) aus Hamburg hat mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen für Anleger herausgegeben.

Die im Vergleich zu anderen Anlagen überdurchschnittliche Verzinsung der Anleihen – so glaubten es die Anleger, die diese Anleihen zeichneten - wollte die EECH durch die Investition in Solar- und Windkraftanlagen erzielen.

Der Traum von einer guten Verzinsung des eingesetzten Kapitals könnte jedoch jäh enden. Mittlerweile ermittelt nämlich die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Verantwortliche der EECH wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.

Aus Kreisen der Staatsanwaltschaft hieß es, dass der Verdacht bestehe, dass Kundengelder in zweistelliger Millionenhöhe anstatt für Wind- und Solarenergieprodukte für andere Zwecke genutzt worden seien. Die Ermittlungen werden jedoch Monate dauern.

Mittlerweile haben bereits mehrere Hundert Anleger auf Grund dieser äußerst beunruhigenden Nachrichten gegenüber der EECH die sofortige Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen verlangt.

Vor dem Landgericht Hamburg sind bereits mehrere Hundert Verfahren verhandelt worden.  Dabei hat das LG Hamburg regelmäßig zugunsten der Anleger entschieden, dass die vorzeitige Kündigung der Inhaberschuldverschreibungen rechtmäßig sei.

Zuletzt hat allerdings die EECH gegen den Richter, der die Entscheidungen zu lasten der EECH getroffen hat, einen Befangenheitsantrag gestellt, der mittlerweile auch beschieden wurde. Jetzt wird ein anderer Richter entscheiden müssen.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Nach unserer Einschätzung sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob auch sie die vorzeitige Rückzahlung verlangen können.

Dies ist von individuellen Voraussetzungen abhängig und kann daher auch nur Einzelfallbezogen beantwortet werden. Nach unserer Auffassung verbietet sich diesbezüglich daher jegliche Pauschalierung.“  

Ansprechpartner

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