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EECH AG

KLAGE IM URKUNDSPROZESS EINGEREICHT

Stuttgart 14.03.2008

„Derzeit befürchten viele von uns vertretene Anleger, die ihr Geld bei der EECH European Energy Consult Holding AG (EECH AG) angelegt haben, dass sie möglicherweise nichts mehr davon wieder sehen werden, denn die Negativschlagzeilen über die EECH reißen nicht ab“, berichtet Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch bei der von der EECH Group AG emittierten Anleihe „Art Invest“ laufen die Dinge nicht „rund“. Die eigentlich zum 25.01.2008 fällige Zinszahlung soll – so die EECH in einer E-Mail-Mitteilung an die Anleger vom 29.02.2008 – voraussichtlich erst im Juni 2008 erfolgen.

Viele EECH-Anleger waren in der Vergangenheit bereit, gegenüber der EECH im Rahmen eines Vergleichs auf einen Teilbetrag der Inhaberschuldverschreibung zu verzichten, nur damit sie vorzeitig wieder ihr Geld zurück erhalten. Doch auch ein solcher Vergleich ist, wie die Praxis zeigt, keine Garantie für den Anleger, dass Geld auch tatsächlich zu erhalten.

„Für einen Anleger, der sich mit der EECH AG vergleichsweise auf die vorzeitige Rückzahlung in Raten geeinigt hatte, haben wir, nachdem die EECH bereits die erste Rate nicht zurückgezahlt hat, nun Klage im Urkundsprozess eingereicht“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Bei einem Urkundsprozess handelt es sich um eine besondere Prozessart, die in der Regel dann angewandt wird, wenn der Anspruch auf Zahlung mit Urkunden bewiesen werden kann und nicht damit zu rechnen ist, dass der Gegner im sich an den Urkundsprozess anschließenden Nachverfahren Einwendungen gegen den Anspruch geltend machen kann; der Kläger erhält auf diese Weise schnell ein so genanntes Vorbehaltsurteil, aus dem er sofort vollstrecken kann. 

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