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EEV AG

ANLEGER MÜSSEN VORAUSSICHTLICH AUF ZINSEN VERZICHTEN

Stuttgart 07.07.2015

Die Anleger der Erneuerbare Energien Versorgung AG (EEV AG) werden in diesem Jahr voraussichtlich keine Zinsen erhalten. Das berichtet u.a. der NDR. Demnach steckt das Energieunternehmen in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten.

Rund 25 Millionen Euro haben ca. 2400 Anleger in die EEV AG gesteckt. Das Geld dient der Finanzierung eines Biomasseheizkraftwerks und eines Offshore-Windparks in der Nordsee. Nicht nur die Investition in umweltfreundliche Energiegewinnung klang in den Ohren vieler Anleger gut – auch die Renditeaussichten von bis zu 9 Prozent waren verlockend. Doch auf eine Rendite müssen die Anleger in diesem Jahr wohl verzichten.

Nach Angaben des NDR hat die EEV AG die Anleger darüber in einem Rundschreiben informiert, dass das Geschäftsjahr 2014 vermutlich ohne Gewinne abgeschlossen wurde.

Ursächlich dafür seien, dass weniger Geld bei den Anlegern eingesammelt wurde als erwartet und die erforderlichen Reparaturmaßnahmen beim Biomasseheizkraftwerk. Folge ist, dass die Anleger wahrscheinlich keine Ausschüttungen erhalten werden.

 „Die Probleme dürften aber noch viel tiefer gehen. Denn die Zukunft des geplanten Windparks in der Nordsee ist weiter fraglich“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der Windpark soll in einem Übungsgebiet der Marine entstehen – und die will dieses Gebiet wohl nicht aufgeben.

„Selbst wenn es hier noch zu einer Einigung kommen sollte, ist die Zukunft des Projekts fraglich. Denn der Ausbau von Offshore-Windparks soll nach Willen der Bundesregierung eingeschränkt werden“, so Rechtsanwalt Seifert. Wie der NDR berichtet, plant die Bundesnetzagentur daher zahlreiche Windparkprojekte in den kommenden 15 Jahren nicht ans Netz anzuschließen.

Davon wäre dann voraussichtlich auch der EEV-Windpark betroffen. „Dann könnte das gesamte Geschäftsmodell ins Wanken geraten und das Geld der Anleger verloren sein“, befürchtet Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach wie vor wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. 

Anleger, die angesichts dieser Entwicklung um ihr Geld fürchten, können den Ausstieg aus der Beteiligung prüfen lassen. „In Betracht kommen Schadensersatzansatzsprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospektfehlern. Denn die Anleger hätten über die Risiken ihrer Geldanlage auch umfassend aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

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