Ein Kapitel im Anlageskandal rund um die insolvente EN Storage GmbH ist geschlossen: Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen der beiden Geschäftsführer der Betrugsfirma zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten.
Bei dem Urteil kam dem ehemaligen Geschäftsführer der EN Storage zu Gute, dass er sich geständig zeigte und als Kronzeuge mithalf, das betrügerische Schneeballsystem aufzudecken. Für den Angeklagten sprach außerdem, dass er einen Schuldtitel über 70 Millionen Euro unterschrieben und sich der Zwangsvollstreckung unterworfen hat. „Der Schuldtitel ist zwar erfreulich, ob er den geschädigten Anlegern weiterhilft, ist aber leider fraglich. Denn ihr Geld ist zu großen Teilen ins Ausland geflossen und dort wohl auch nicht mehr auffindbar. Dennoch kann natürlich versucht werden, Forderungen gegen den Verurteilten geltend zu machen. Da bei ihm vermutlich nicht viel zu holen ist, sollte aber umgehend gehandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte Stuttgart.
Abgeschlossen sind die Ermittlungen in Sachen EN Storage mit diesem Urteil noch nicht. Gegen den zweiten Geschäftsführer und seine Ehefrau, die auch Steuerberaterin des Unternehmens war, wird noch verhandelt. Ebenfalls muss noch die Rolle dreier Wirtschaftsprüfer beleuchtet werden.
„Der EN Storage GmbH wurden immer wieder glänzende Zahlen bescheinigt. Die Frage ist, wie die Wirtschaftsprüfer zu diesen Ergebnissen gekommen sind. Sie haben der EN Storage Geschäfte bescheinigt, die es nie gegeben hat. Dafür stehen sie auch in der Verantwortung. Für unsere Mandanten haben wir daher mehrere Schadensersatzklagen gegen Wirtschaftsprüfer eingereicht“, so Rechtsanwalt Seifert.
Schadensersatzansprüche können darüber hinaus auch gegen die Vermittler geltend gemacht werden. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko umfassend aufklären müssen. „Unserer Erfahrung nach ist diese Aufklärung in vielen Fällen ausgeblieben, so dass sich die Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Neben den finanziellen Verlusten, die die Anleger der EN Storage GmbH erlitten haben, kommt ein weiteres Problem auf sie zu. Sie werden vom Insolvenzverwalter zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. „In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob die Forderung des Insolvenzverwalters rechtlich überhaupt haltbar ist. Ignoriert werden darf die Aufforderung des Insolvenzverwalters aber nicht“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat eine kostenlose Interessengemeinschaft für die geschädigten Anleger der EN Storage GmbH gegründet, um deren Interessen effizient durchsetzen zu können. Die Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.