Auf mindestens 90 Millionen Euro schätzt der Insolvenzverwalter den Schaden für die Anleger der EN Storage GmbH. Ein großer Teil der Anleger-Gelder ist offenbar verschwunden oder wurde zumindest nicht wie vereinbart in Datenspeicher angelegt. Denn auch die sind nach einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ zum Teil nicht auffindbar oder haben möglicherweise auch nie existiert.
„Es deutet sich mehr und mehr an, dass die Anleger mit einer gehörigen Portion krimineller Energie um ihr Geld betrogen wurden. Und wenn die Gelder in undurchsichtigen Kanälen versickert sind und auch die Datenspeicher nicht existieren, besteht für die Anleger auch nur wenig Hoffnung, ihren finanziellen Schaden annähernd kompensieren zu können“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit längerer Zeit wegen Betrugsverdachts gegen die EN Storage GmbH. Ergebnisse werden aus ermittlungstaktischen Gründen voraussichtlich aber nicht vor Ende April präsentiert. „Auch wenn vieles auf Betrug hindeutet, gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Die Unternehmensverantwortlichen sind aber ohnehin nicht die einzigen Anspruchsgegner, um Schadensersatzansprüche für die Anleger geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Looser. In Betracht kämen ebenso Forderungen gegen die Wirtschaftsprüfer und die Anlageberater oder Anlagevermittler.
Anlagerberater und Vermittler haben gegenüber den Anlegern eine Aufklärungspflicht und müssen auf die bestehenden Risiken der Geldanlage hinweisen. Zudem müssen sie prüfen, ob der Kapitalanlage überhaupt ein wirtschaftlich plausibles Geschäftsmodell zu Grunde liegt und nicht nur auf ihre eigenen Vermittlungsprovisionen schauen. „Wir haben für die geschädigten Anleger der EN Storage GmbH eine kostenlose Interessengemeinschaft gegründet. In den Gesprächen mit den Anlegern deutet vieles darauf hin, dass die Anlageberater und Vermittler diese Aufklärungspflichten verletzt und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Rechtsanwalt Looser.
Umso merkwürdiger mutet es an, wenn nun ausgerechnet die Vermittler und Berater den geschädigten Anlegern Tipps geben, wie sie ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können und sie an bestimmte Rechtsanwälte verweisen. Rechtsanwalt Looser: „Anleger der EN Storage GmbH sind offensichtlich schlecht beraten wurden. Sie sollten sich genau überlegen, ob die dem Rat ihres Vermittlers noch ein weiteres Mal vertrauen wollen.“ Denn dahinter stecken in erster Linie eigene Interessen der Vermittler, die auf diese Weise Schadensersatzklagen gegen sich verhindern möchten. Dabei sollte aber bedacht werden, dass häufig die besten Aussichten bestehen, Forderungen gegen die Vermittler durchzusetzen. Zumal diese gegen derartige Ansprüche in der Regel versichert und somit auch liquide sind.
Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.